De-minimis: Wie Sie mit besserer Aerodynamik Ihrer LKW – Kosten einsparen und CO2-Emissionen senken

Wofür steht »De-minimis« im gewerblichen Güterkraftverkehr?

Im gewerblichen Güterkraftverkehr steht der Begriff »De-minimis« für das wichtigste Förderprogramm, welches die staatliche, finanzielle Unterstützung von Logistik- und Güterkraftverkehrsunternehmen bei der Durchführung bestimmter Maßnahmen regelt. Da alle Zuschüsse geringfügig sind und nicht wettbewerbsverzerrend wirken, werden sie als unbedeutend für den europäischen Markt sowie für die Europäische Kommission angesehen. Auf diese Betrachtung spielt der Begriff „De minimis“ an.

Woher kommt der Begriff De-minimis? Ein kleiner Exkurs.

Der Begriff „De minimis“ stammt aus dem Lateinischen. Frei übersetzt würde er umgangssprachlich sinngemäß bedeuten, dass es nur »um Kleinigkeiten« geht. Häufig findet sich der Begriff auch in der Sprache der Juristen, wenn geringfügige Straftaten – sogenannte Bagatelldelikte – bezeichnet werden, die nicht angeklagt werden oder zu unbedeutend sind, um als Straftat geahndet zu werden.

Ein Hauptziel des De-minimis-Förderprogramms ist der Umweltschutz

Das De-minimis-Programm verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Umweltschutz, zum anderen die Sicherheit im Straßenverkehr.

Die besondere Bedeutung des Umweltschutz-Ziels ergibt sich, wenn man die Globalisierung näher betrachtet. Denn durch sie nimmt der Anteil des Waren- und Gütertransports gerade im Bereich von Mittel- und Langstrecken stetig zu. Der Transport auf der Straße trägt maßgeblich dazu bei, dass die Waren ihre Empfänger pünktlich erreichen und schließlich für den Endkunden auch verfügbar sind. Weltweit ebenso wie in Deutschland.

Die Kehrseite der zunehmenden Transportlogistik sind ihre Auswirkungen für die Umwelt. Denn die im Güterverkehr benötigten Treibstoffe, Materialien und die steigende Menge an verursachten Abgasen haben auf Dauer schädliche Folgen für die Umwelt.

Das deutsche De-minimis-Förderprogramm setzt an dieser Stelle an und will mit finanzieller Förderung Anreize für Unternehmen schaffen, Maßnahmen umzusetzen, mit denen Emissionen verringert und unnötiger Materialeinsatz vermieden werden können. Zum Schutz unserer Umwelt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das De-minimis-Programm richtet sich an Unternehmen mit eigenem LKW-Fuhrpark und Speditionsunternehmer. Mit seinen Subventionen unterstützt es drei verschiedene Arten von Maßnahmen: personenbezogene Maßnahmen, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sowie fahrzeugbezogene Maßnahmen. Speziell die fahrzeugbezogenen Maßnahmen bieten durch konkrete Optimierungen an den Fahrzeugen interessante Möglichkeiten, um unnötige Kosten zu sparen und gleichzeitig mehr für den Umweltschutz zu tun oder für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Beispiele für förderfähige Bereiche sind hier:

  • Fahrerassistenzsysteme (Kamera, Navigation, Abbiegeassistenz)
  • Verhinderung von Diebstählen
  • Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
  • Kühltrennwände
  • Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
  • Mittel zur Sicherung der Ladung
  • Einrichtung des Fahrerhauses
  • Partikelminderungssysteme und Filter
  • sowie Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstandes

Warum eine bessere Aerodynamik nicht nur Emissionen verringert und die Umwelt schützt, sondern auch Kosten einspart

Innerhalb der fahrzeugbezogenen Maßnahmen ist die Möglichkeit, den Luftwiderstand zu verringern, naheliegend. Wer als Fahrer/in mit einem Fahrzeug schon einmal gegen höheren Windwiderstand angefahren ist, weiß, dass dafür mit mehr Motorleistung erforderlich ist. Mehr Motorleistung bedeutet aber auch einen höheren Kraftstoffverbrauch sowie folglich mehr Abgas-Emissionen. Spätestens dann, wenn der Tankstopp früher erfolgen muss, weil die Tanknadel vorzeitig auf Reserve zeigt, oder wenn häufiger getankt werden muss als normal, schlägt sich hoher Luftwiderstand in den Betriebskosten nieder. Bei einem schweren Nutzfahrzeug fällt der Effekt umso stärker ins Gewicht: je schlechter die Aerodynamik, umso höher die Kraftstoff-Kosten und CO2-Emissionen. Im De-minimis-Programm werden Lösungen bezuschusst, mit denen sich bei Lastkraftwagen und Auflieger die Eigenschaften für den Luftwiderstand verbessern lassen. Dies umfasst konkret die Erstbeschaffung, den Einbau und die Einrichtung von 

  • Windkraftleitkörpern,
  • Luftleitblechen,
  • Seiten- und Unterbodenverkleidungen,
  • Heckeinzügen am Auflieger,
  • sowie an Lkw-Aufbauten

Know-how kompakt: das sollten Speditionsunternehmer bei der De-minimis-Förderung von aerodynamischen Maßnahmen beachten

Grundsätzlich wurde das Programm nur für Unternehmen mit Werkverkehr sowie den gewerblichen Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen ausgelegt. Als schweres Nutzfahrzeug gelten dabei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t oder mehr. Außerdem muss das Fahrzeug in der Bunderepublik Deutschland zugelassen sein. Um für eine De-minimis-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Fahrzeug spätestens zu einem bestimmten Stichtag zugelassen worden sein. Dieser Stichtag ist immer der 1. Dezember des Vorjahres. 

Der Förderhöchstbetrag für ein Unternehmen innerhalb einer Förderperiode beträgt maximal 33.000 Euro. Rein rechnerisch ergeben sich 2.000 Euro als maximaler Förderbetrag für jeden zugelassenen und beantragten LKW. Bei einem Unternehmen mit 5 LKW würde sich also ein Betrag von maximal 10.000€ ergeben.

Bis zum maximalen Förderhöchstbetrag kann die/der Antragsteller/in beliebig viele Maßnahmen aus allen Förderkategorien durchführen. Die Zuwendung für eine beantragte Maßnahme liegt bei höchstens 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben; die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen in der Regel den tatsächlichen Nettoausgaben, abzüglich Skonti und Rabatte.

Kauf und Leasing sind förderfähig – für neue und für gebrauchte Produkte

Neben dem klassischen Kauf können auch mehrjährige Leasingverträge durch das De-minimis- Programm gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der betreffende mehrjährige Vertrag erst nach der Antragstellung abgeschlossen wird. In Folgejahren nach dem Jahr des Vertragsabschlusses besteht zudem die Möglichkeit, weitere Anschlussförderungen zu beantragen.

Ganz allgemein können Antragsteller/innen sowohl für neue als auch für gebraucht gekaufte Produkte eine Förderung beantragen. Speziell bei gebrauchten Produkten müssen Antragsteller beachten, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das gekaufte Produkt muss grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ förderfähig sein.
  • Das Produkt muss mit einer Rechnung, bei Leasing durch den Vertrag inkl. Zahlungsnachweis, belegt werden können.
  • Das Produkt wurde bisher noch nicht (z.B. gegenüber Vorbesitzer) durch öffentliche Mittel gefördert.
  • Kauf / Vertragsabschluss und Bezahlung der Maßnahme müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes gemäß dem Zuwendungsbescheid durchgeführt sein. easysub plus-Tipp: Auch beim Kauf von Neufahrzeugen müssen die Ausgaben für förderfähige Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände auf der Rechnung des Fahrzeugherstellers oder auf einer Anlage zur Rechnung ausgewiesen sein. Wenn Sie das passende Förderprogramm für fahrzeugbezogene Maßnahmen suchen, sprechen Sie unverbindlich mit den Profis von easysub plus. Von Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstandes an Ihren Fahrzeugen, über personenbezogene Maßnahmen, wie Bekleidung mit reflektierenden Streifen für Ihre Fahrer, bis zu Maßnahmen zur Effizienzsteigerung – unsere Experten kennen sich mit den Details und Besonderheiten der De-minimis-Subventionen bestens aus und geben Ihnen eine präzise Orientierung für Ihr Vorhaben. Zielgenau und speziell zugeschnitten für den Bedarf Ihres Unternehmens begleiten wir Sie optimal bei Ihrem Förderantrag. So können wir dafür sorgen, dass Sie Kosten maximal senken und in Zukunft mit dem kleinstmöglichen Luftwiderstand stets umweltfreundlich und kostensparend unterwegs sind.

Über easysub plus:

Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen sorgten in den vergangenen 12 Monaten für rund 1.700 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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