Was ist das De-minimis-Förderprogramm? – kurz erklärt im Video

Mit dem staatlichen Förderprogramm „De-minimis für Nutzfahrzeuge“ können Unternehmen von vielen Vorteilen profitieren und Fördergelder für Ihre Investitionen am Fuhrpark beantragen. Sie tragen mit ihren Maßnahmen nicht nur zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz bei, sondern können auch bares Geld sparen.

Ein kurzer Überblick im Video

Unser Partner Europart hat in seinem Quick Check gemeinsam mit easysub plus kurz und knackig erläutert, was genau das Förderprogramm De-minimis ist, wer die De-minimis-Förderung beantragen kann und was man dabei beachten muss. Reinschauen lohnt sich!

Beispiele für förderfähige Produkte

Wissen Sie zum Beispiel, dass Standklimaanlagen staatlich gefördert werden? Sie dienen dem Fahrerkomfort, da sie den Fahrer in seiner Kabine bei hohen Temperaturen und längeren Standzeiten, wie z.B. im Stau, schützen.

Ganz neu sind kompressorbetriebene Standklimaanlagen, die zusätzlich die Luftfeuchtigkeit reduzieren, was kondensatorbetriebene Anlagen nicht können.

Außerdem sind verschiedene fahrzeugbezogenen Maßnahmen förderfähig. Dazu zählen zum Beispiel Reifen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und somit zu einem leiseren Verkehr, weniger Benzinverbrauch.

TOP aktuell mit eigenem Ökostrom unterwegs

Und kennen Sie schon die Solar Panels von Green Energy, die ganz einfach per Plug + Play auf dem LKW, Lieferwagen, Anhängern u.v.m. installiert werden können? Sie sind ganz neu und werden ebenfalls im Rahmen des De-minimis-Programms gefördert. Denn gerade im Standbetrieb wird viel Strom für Kaffeemaschine, Fernseher, Computer, Kühlschrank, Werkzeug, Hubladebühnen und dergleichen verbraucht. Mit den Solar Panels wird eigener Ökostrom erzeugt, egal ob während der Fahrt oder auf dem Parkplatz. Man spart Kraftstoff, schont den Generator und hat zudem immer geladene Batterien.

Die Förderperiode 2023

Für die Förderperiode 2023 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) – ehemals BAG- einige Änderungen vorgenommen. So sind ab 2023

  • Ladungssicherung
  • Arbeits- und Sicherheitskleidung sowie
  • Corona-Schutz-Maßnahmen

nicht mehr förderfähig.

 Anträge für die De-minimis-Förderperiode 2023 können vom 09.01. bis zum 02.10.2023 gestellt werden.

Hier geht es zum Quick Check – reinschauen lohnt sich!

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Sprechen Sie uns an

Sprechen Sie uns gerne an unter Tel. 06171-27755-00 oder info@easy-sub.de – wir beraten Sie umfassend und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

 Weiter Infos auf unserer Website: https://www.easy-sub.de/de-minimis-forderung/

Über easysub plus:

Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.900 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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