Subventionen für eine Kaffeemaschine im Fahrerhaus? Das De-minimis-Förderprogramm macht es möglich.

Profis wissen: Fahrer und Fahrerinnen von Lkw sind das höchste Gut im Transport- und Logistikbereich, da es ohne sie nicht läuft. Denn wenn sie ohne Ersatz ausfallen, dann steht der LKW. Für das Unternehmen führt das nicht selten zu gravierenden Verzögerungen, im schlechtesten Fall sogar zu Verlusten. Jeder Fahrer und jede Fahrerin ist deshalb eine wertvolle Ressource, die man pflegen sollte.

Zumal der Alltag der Berufskraftfahrer ein echter Knochenjob ist. Viel Verantwortung, enge Zeitvorgaben, ständig unterwegs und häufig weg von zuhause, getrennt von der Familie. Diese ständigen hohen Anforderungen sind kraftraubend. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Unternehmen für das Wohlfühlen und die Leistungsfähigkeit ihrer Fahrer sorgen, um Belastung, Stress und Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.

Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bietet das De-minimis-Programm interessante Möglichkeiten und attraktive Subventionen.

Das »De-minimis«-Förderprogramm im gewerblichen Güterkraftverkehr

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist »De-minimis« das wichtigste Förderprogramm. Es regelt detailliert die staatliche, finanzielle Unterstützung von Logistik- und Güterkraftverkehrsunternehmen für die Durchführung bestimmter Maßnahmen. Dabei verfolgt das Programm im Kern zwei Ziele:

  • zum einen den Umweltschutz,
  • zum anderen die Sicherheit im Straßenverkehr.

Betrachtet man den zunehmenden Anteil des Waren- und Gütertransports auf der Straße, gerade auf Mittel- und Langstrecken, dann sind die Umweltschutz-Ziele plausibel nachvollziehbar. Denn Emissionen und Materialeinsatz nehmen stetig zu und belasten die Umwelt in hohem Maße.

Aber auch die Bedeutung der Sicherheit im Straßenverkehr erschließt sich schnell. Denn Unfälle im Zusammenhang mit schweren Nutzfahrzeugen sind keine Seltenheit.  Im Straßenverkehr und auch beim Be- und Entladen eines Lkw kommt es regelmäßig zu ernsten Unfällen. Allerdings sind solche Vorfälle häufig vermeidbar, wenn vorbeugend geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Die attraktive finanzielle Unterstützung von »De-minimis« für überobligatorische Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge und des Personals wurde entwickelt, um Unternehmer zu motivieren, sich auch um die Sicherheitsmaßnahmen zu kümmern, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Denn so kann die Anzahl an Arbeits- und Verkehrsunfällen nachhaltig gesenkt werden.

Welche Voraussetzungen braucht mein Unternehmen für eine Förderung?

Damit ein Unternehmen für das Förderprogramm in Frage kommt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen bei der Antragstellung Güterkraftverkehr gemäß der Definition des Güterkraftverkehrsgesetzes betreibt oder das Unternehmen muss in der Werkverkehrsdatei gemeldet sein. Außerdem muss ein zuwendungsberechtigtes Unternehmen im Besitz eines oder mehrerer schwerer Nutzfahrzeuge sein.

Dabei können sowohl Unternehmen mit größeren Fuhrparks als auch Existenzgründer erheblich von dem Förderprogramm profitieren.

Ab wann spricht man von »schweren Nutzfahrzeugen«?

Das »De-minimis«-Programm definiert ein schweres Nutzfahrzeug als Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t oder mehr. Außerdem muss es die folgenden drei Kriterien erfüllen:

  1. Das Fahrzeug muss ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz) eingesetzt werden.

  1. Das Fahrzeug verfügt über eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Das Fahrzeug wurde spätestens zum Stichtag 1. Dezember des Vorjahres zugelassen.

Wichtig – eine förderfähige Maßnahme muss überobligatorisch sein
Aber was genau versteht man unter einer überobligatorischen Maßnahme? Verständlich wird dies durch den Blick auf das, was als obligatorisch gilt. Hierunter fallen all jene Maßnahmen, die durch die gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind. Sie stellen somit das „Pflichtprogramm“ dar, das jedes Unternehmen erfüllen muss.

Dem gegenüber steht die „Kür“ der sogenannten überobligatorischen Maßnahmen; sie gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinaus.

Grundvoraussetzung für eine förderfähige Maßnahme ist daher, dass sie über die rechtlich geregelten Mindestanforderungen hinaus geht. Eine Übersicht der überobligatorischen Maßnahmen gibt die Positivliste des BAG. (…)

Welche Maßnahmen werden vom De-minimis-Programm gefördert?

Das De-minimis-Programm richtet sich an Unternehmen mit eigenem LKW-Fuhrpark sowie an Speditionsunternehmen und unterstützt mit seinen Subventionen drei verschiedene Arten von Maßnahmen:

  • personenbezogene Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung,
  • und fahrzeugbezogene Maßnahmen.

Unternehmen, die für ihre Fahrer mehr tun wollen, können speziell über die Kombination von fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Maßnahmen ein deutlich verbessertes Arbeitsumfeld schaffen.

Was Unternehmer über die Förderung fahrzeugbezogener Maßnahmen wissen sollten.

Die Aus- oder Nachrüstung von  Fahrzeugen bietet interessante Möglichkeiten, Fahrern den harten Alltag am Steuer zu erleichtern und vor allem auch sicherer zu machen.

Wir betrachten beispielhaft vier förderfähigen Bereiche unter diesem Aspekt:

  • Fahrerassistenzsysteme (wie Kamera, Navigation, Abbiegeassistenz),

  • Diebstahlverhinderung & Notfallsysteme,
  • zusätzliche Sicherheitseinrichtungen,
  • und die Einrichtung des Fahrerhauses.

(1) Fahrerassistenzsysteme

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören auch hier Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung eines Lkw an den Betrieb.

Dabei sind Geräte mit einer Funktion des Telefonierens, des Radio- und des Fernsehempfangens oder anderer Unterhaltungsmedien dann förderfähig, wenn der Hersteller bescheinigt, dass diese Funktionen nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor und während der Fahrt nicht selbstständig vom Antragsteller bzw. dem Lkw-Fahrer oder der Lkw-Fahrerin wieder aktiviert werden können.

Der Einsatz mobiler Computer darf während der Fahrt ausschließlich über Sprachsteuerung bedient werden. Zudem muss ebenfalls gewährleistet sein, dass Bildschirm wie auch Tastatur nur im Stillstand und bei ausgeschaltetem Motor aktivierbar sind.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Rückfahrkameras
  • Abbiegeassistent
  • Navigation
  • Abstandsregler
  • Aufmerksamkeits-Assistenzsysteme
  • mobile Computer (z.B. Notebook, Laptop, Netbook, Mobilfunkgeräte)
  • mobiler Drucker
  • u.v.m.

(2) Verhinderung von Diebstählen & Notfallsysteme

Für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen können Beihilfen beantragt werden. Die Sicherungen können sich dabei auf den Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff oder Ladung beziehen, um diese vor kriminellen Taten zu schützen. Die dafür vorgesehenen Hilfsmittel sind subventionsfähig und umfassen unter anderem Diebstahlwarnanlagen, zusätzliche Lenkradsperren, Deichsel-/Kupplungssicherungen, Wegfahrsperren, schnittfeste Planen oder Panic Buttons, kleine Alarmanlagen, die bei Aktivierung die Polizei benachrichtigen.

Der Nutzen liegt auf der Hand: ein Fahrer, der weiß, dass sein Fahrzeug gesichert ist, schläft besser und geht ausgeruht und entspannt an seine Arbeit. Und der Unternehmer kann sicher sein, dass Fahrer und Fahrzeug optimal geschützt sind.

Hier den vollständigen Maßnahmenkatalog des BAG ansehen…

(3) Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
Auch bei den zusätzlichen überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug umfassen die förderfähigen Maßnahmen Kauf, Miete und Leasing. Als überobligatorisch sind hier Ausstattungsmerkmale anzusehen, die über die Grundausstattung des Fahrzeugs hinaus gehen und dem Förderziel von mehr Sicherheit dienen.

Entsprechend finden sich in dieser Kategorie unter anderem Maßnahmen wie Achslastmessgeräte, Retarder/Intarder und Kamerasysteme, die das exakte Rangieren erleichtern.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Frontkameras
  • Zusatzscheinwerfer für rückwärtiges Rangieren
  • Dachplanen-Hubvorrichtung
  • Arbeitsscheinwerfer (am Fahrzeug fest verbaut)
  • u.v.m.

(4) Einrichtung des Fahrerhauses

Um die Arbeitsplätze der Fahrer im Logistikgewerbe angenehmer und ergonomischer zu gestalten, werden auch zahlreiche Maßnahmen bei der Einrichtung des Fahrerhauses subventioniert. Förderfähig sind dabei Kauf, Miete und Leasing von Einrichtungen wie Klimaanlagen verschiedener Art, Freisprecheinrichtungen, ergonomische Sitze, oder Standheizungen. Auch die Reparatur solcher Einrichtungen kann finanziell unterstützt werden.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Komfort-Schwingsitze
  • Bordkühlschränke
  • Bord-Kaffeemaschine
  • Bord-Mikrowelle
  • u.v.m.

Die vollständige Übersicht der fahrzeugbezogenen Maßnahmen sind auf den Seiten des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG) veröffentlicht.

Das sollten Unternehmer über die Förderung personenbezogener Maßnahmen wissen

Da die Sicherheit des Personals für jedes Unternehmen an erster Stelle stehen sollte, werden im De-minimis-Förderprogramm auch Hilfsmittel für den Schutz der Mitarbeiter subventioniert. Unternehmen können daher für zusätzliche Sicherheitsausstattung und -bekleidung ihrer Fahrer Fördermittel beantragen.

Auch hier gilt: Um gefördert werden zu können, muss die zusätzliche Sicherheitsausstattung des Personals als überobligatorisch gelten. Entsprechend wird grundlegende Sicherheitsbekleidung, wie etwa Warnwesten, nicht subventioniert. Ebenso wenig ist zum Beispiel die regelmäßige Reinigung dieser Bekleidung förderfähig.

Das »De-minimis«-Förderprogramm unterstützt allerdings sinnvolle Sicherheitsausstattungen und Schutzbekleidung, die nicht unbedingt vorgeschrieben sind.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Corona Maßnahmen
    • Schnelltests (Selbsttests)
    • Schutzhandschuhe
    • Schutzhygiene
    • u.v.m.

  • Tragegurte
  • Zusätzliche, überobligatorische Arbeitsschutz- & Sicherheitskleidung
    • Handschuhe
    • Jacken und Hosen (mit reflektierenden Elementen)
    • Sicherheitsschuhe (der Klassen: S1, S1P, S2, S3, S4 und S5)
    • u.v.m.

Wenn Sie ein passendes Förderprogramm für Maßnahmen suchen, um mehr für Ihre Fahrer zu tun, dann sprechen Sie unverbindlich mit den Spezialisten von easysub plus.

Von fahrzeugbezogenen Maßnahmen, wie der ergonomischen Ausstattung des Fahrerhauses, über personenbezogene Maßnahmen, wie Bekleidung für ihre Fahrer und Fahrerinnen – unsere Experten kennen sich mit den Details und Besonderheiten der De-minimis-Subventionen bestens aus. Wir geben Ihnen eine präzise Orientierung für Ihr Vorhaben.

Zielgenau und speziell zugeschnitten für den Bedarf Ihres Unternehmens begleiten wir Sie optimal bei Ihrem Förderantrag. So können wir dafür sorgen, dass Sie ihre Kosten maximal senken und ihre Fahrer in einem optimalen und sicher ausgestatteten Arbeitsplatz unterwegs sind.

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