360° Sicherheit im Straßenverkehr: Förderprogramm für Abbiegeassistenten

Das Förderprogramm für Abbiegeassistenten (AAS) ist eine maßgebliche Initiative im Bereich der Verkehrssicherheit, die darauf abzielt, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger vor potenziell gefährlichen Situationen mit rechtsabbiegenden Lastkraftwagen und Bussen zu schützen. Der Fokus liegt dabei auf der Integration moderner Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeuge, um das Risiko von Unfällen beim Abbiegen zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Was kann im Förderprogramm für Abbiegeassistenten gefördert werden?

Gefördert wird die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit einem Abbiegeassistenzsystem. Dabei muss die Erstzulassung vor dem 05.07.2022 stattgefunden haben und der ordnungsgemäße Einbau von einer unabhängigen Prüfstelle abgenommen werden (TÜV, DEKRA, usw.). Darüber hinaus muss das Fahrzeug auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sein. Es werden 80% der Kosten für das Abbiegeassistenzsystem gefördert – darunter fallen neben dem Kaufpreis auch die Einbaukosten sowie die TÜV-Abnahme. Maximal werden 1.500,00€ je Einzelmaßnahme bewilligt.

Wer erhält im Förderprogramm für Abbiegeassistenten eine Förderung?

  • Eigentümer
  • Halter
  • Leasingnehmer (Achtung: Halter It. Fahrzeugschein und Fördernehmer müssen übereinstimmen!)
  • Mieter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (bei Zweckbindungsfrist von 2 Jahren)

Abbiegeassistenzsysteme werden staatlich bezuschusst – die Wahl des geeigneten Programms hängt dabei von der spezifischen Art des Fahrzeugs ab, in das ein Abbiegeassistenzsystem (AAS) eingebaut werden soll. Jedes Programm zielt darauf ab, die Integration der AAS-Technologie zu erleichtern und sicherzustellen, dass die bestmöglichen Sicherheitsstandards erreicht werden.

Fahrzeugtypen: 

  • Gewerbliche Unternehmen mit Nutzfahrzeugen ab 3,5t bis 7,49t zulässigem Gesamtgewicht
  • Nutzfahrzeuge >7,49t, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, z.B. Fahrzeuge von:
  • Kommunalen Betrieben (z.B. Müllabfuhr, Kommunen u.ä.)
  • Gemeinnützigen Betrieben (z.B. Feuerwehr, Vereine u.ä.)
  • Busunternehmen (Kraftomnibusse mit > 9 Sitzplätzen)
  • Freiberuflern

Am anschaulichen Beispiel können Sie sich von der Wirksamkeit der Fördermaßnahme überzeugen. Lesen Sie hier.

Alternative zum AAS-Förderprogramm

    Für mautpflichtige, schwere LKW ab 7,5t besteht die Möglichkeit, Förderungen für Abbiegeassistenzsysteme über das De-minimis-Förderprogramm zu beantragen. Die vollständige Übersicht der Maßnahmen sind auf den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht. Weitere Infos rund um das De-minimis-Förderprogramm finden Sie unter De-minimis-Förderung.

    Das Förderprogramm für Abbiegeassistenten - Antragsstellung noch möglich!

    Antragsfristen, Ablauf und Voraussetzungen

    • Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode läuft von 01.2023 bis zum 16.10.2023. Innerhalb dieses Zeitraums haben Interessenten die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen, um von der staatlichen Förderung des Programms zu profitieren.
    • Eine Maßnahme ist grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn der Maßnahmenbeginn nach Antragstellung erfolgt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, da erst dann die Förderung gesichert ist. 
    • Die Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Zuwendungsbescheides umgesetzt werden. Der Zuwendungsbescheid ist ein offizieller Schriftsatz, der bestätigt, dass die Förderung bewilligt wurde und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Erhalt dieses Bescheids ist die Förderung gesichert und die planmäßige Umsetzung der Abbiegeassistenzmaßnahme kann beginnen.
    • Ein Abbiegeassistenzsystem gilt als eine Maßnahme. Der Fördergeber bewilligt im ersten Schritt maximal 10 Einzelmaßnahmen für AAS je Antragsteller. Sollte der Fördertopf zum Ende der Förderperiode noch Mittel enthalten, können weitere Anträge gestellt werden.
    • Leasing oder Mietkauf sind förderfähig. Die Gesamtlaufzeit des Leasing- oder Mietvertrages darf 24 Monate nicht unterschreiten.
    • Für die Systeme gilt eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren. Sollte diese nicht gehalten werden können (auf Grund eines Unfalls, technischen Defekts des Systems, Stilllegung des LKWs etc.), muss der Fördergeber darüber informiert werden.

    Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie umfassend über das Förderprogramm für Abbiegeassistenten (AAS) zu informieren und Ihnen bei der gesamten Abwicklung zu helfen.

    Sprechen Sie jetzt persönlich mit unseren Experten – wir beraten Sie umfassend und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

    Telefon: +49 6171 27755 00 

    Über easysub plus

    Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnisse und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.700 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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