Das Förderprogramm für Abbiegeassistenten (AAS) ist eine maßgebliche Initiative im Bereich der Verkehrssicherheit, die darauf abzielt, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger vor potenziell gefährlichen Situationen mit rechtsabbiegenden Lastkraftwagen und Bussen zu schützen. Der Fokus liegt dabei auf der Integration moderner Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeuge, um das Risiko von Unfällen beim Abbiegen zu minimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Was kann im Förderprogramm für Abbiegeassistenten gefördert werden?
Gefördert wird die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit einem Abbiegeassistenzsystem, der Einbau sowie die Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus durch eine unabhängige Prüfstelle (TÜV, DEKRA, usw.).
Dabei muss die Erstzulassung vor dem 06.07.2022 stattgefunden haben bzw. eine EU-Typgenehmigung vor dem 06.07.2022 für das Fahrzeug vorliegen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug auf das antragstellende Unternehmen zugelassen sein. Es werden 80 % der Kosten für das Abbiegeassistenzsystem gefördert – darunter fallen neben dem Kaufpreis auch die Einbaukosten sowie die TÜV-Abnahme. Maximal werden 1.500,00 € je Einzelmaßnahme bewilligt.
Wer erhält im Förderprogramm für Abbiegeassistenten eine Förderung?
- Eigentümer
- Halter
- Leasingnehmer (Achtung: Halter It. Fahrzeugschein und Fördernehmer müssen übereinstimmen!)
- Mieter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (bei Zweckbindungsfrist von 2 Jahren)
Abbiegeassistenzsysteme werden staatlich bezuschusst – die Wahl des geeigneten Programms hängt dabei von der spezifischen Art des Fahrzeugs ab, in das ein Abbiegeassistenzsystem (AAS) eingebaut werden soll. Jedes Programm zielt darauf ab, die Integration der AAS-Technologie zu erleichtern und sicherzustellen, dass die bestmöglichen Sicherheitsstandards erreicht werden.
Fahrzeugtypen:
- Gewerbliche Unternehmen mit Nutzfahrzeugen ab 3,501 Tonnen bis 7,49 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
- Nutzfahrzeuge >7,49t, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, z.B. Fahrzeuge von:
- Kommunalen Betrieben (z.B. Müllabfuhr, Kommunen u.ä.)
- Gemeinnützigen Betrieben (z.B. Feuerwehr, Vereine u.ä.)
- Busunternehmen (Kraftomnibusse mit > 9 Sitzplätzen)
- Freiberuflern
Am anschaulichen Beispiel können Sie sich von der Wirksamkeit der Fördermaßnahme überzeugen. Lesen Sie hier.
Antragsfristen, Ablauf und Voraussetzungen
- Ab 24.04.2024 haben Interessenten die Möglichkeit, Förderanträge einzureichen, um von der staatlichen Förderung des Programms zu profitieren.
- Antragsende ist der 15.10.2024!
- Eine Maßnahme ist grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn der Maßnahmenbeginn nach Antragstellung erfolgt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, da erst dann die Förderung gesichert ist.
- Die Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Zuwendungsbescheides umgesetzt werden. Der Zuwendungsbescheid ist ein offizieller Schriftsatz, der bestätigt, dass die Förderung bewilligt wurde und die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Erhalt dieses Bescheids ist die Förderung gesichert und die planmäßige Umsetzung der Abbiegeassistenzmaßnahme kann beginnen.
- Ein Abbiegeassistenzsystem gilt als eine Maßnahme. Der Fördergeber bewilligt im ersten Schritt maximal 10 Einzelmaßnahmen für AAS je Antragsteller. Sollte der Fördertopf zum Ende der Förderperiode noch Mittel enthalten, können weitere Anträge gestellt werden.
- Leasing oder Mietkauf sind förderfähig. Die Gesamtlaufzeit des Leasing- oder Mietvertrages darf 24 Monate nicht unterschreiten.
- Für die Systeme gilt eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren. Sollte diese nicht gehalten werden können (auf Grund eines Unfalls, technischen Defekts des Systems, Stilllegung des LKWs etc.), muss der Fördergeber darüber informiert werden.
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Über 4.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnisse und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.300 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 23 Mio. € für unsere Kunden realisieren.