Jetzt schon an den Sommer denken und Förderung sichern

Wie Ihre Fahrerinnen und Fahrer direkt von staatlichen Zuschüssen profitieren

 

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich das Klima auch in Deutschland immer stärker hin zu lang anhaltenden warmen und heißen Sommern entwickelt. Sicherlich denken Sie jetzt schon daran, Ihre älteren Fahrzeuge nachzurüsten. Denn für Sie ist es wichtig, dass Ihre Fahrerinnen und Fahrer in den Sommermonaten sicher und zufrieden unterwegs sind.

Profis wissen: Der Arbeitsmarkt für Berufskraftfahrer ist sehr angespannt und sie sind das höchste Gut im Transport- und Logistikbereich, da es ohne sie nicht läuft. Denn wenn sie ohne Ersatz ausfallen, dann steht der LKW. Für das Unternehmen führt das nicht selten zu gravierenden Verzögerungen, im schlechtesten Fall sogar zu Verlusten. Jeder Fahrer und jede Fahrerin ist deshalb eine wertvolle Ressource, die man pflegen sollte.

Zuschüsse verbessern die Ausstattung im Fahrerhaus 

Denn der Alltag der Berufskraftfahrer ein ist echter Knochenjob. Viel Verantwortung, enge Zeitvorgaben, ständig unterwegs und häufig weg von zuhause, getrennt von der Familie. Diese ständigen hohen Anforderungen sind kraftraubend. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Unternehmen für das Wohlfühlen und die Leistungsfähigkeit ihrer Fahrer sorgen, um Belastung, Stress und Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.

Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen bietet das De-minimis-Programm interessante Möglichkeiten und attraktive Unterstützung durch Fördergelder. So können Sie bspw. bis zu 80% der Kosten für eine Klimaanlage, Standklimaanlage oder eine Kompressor-Kühlbox sparen. 

Das »De-minimis«-Förderprogramm im gewerblichen Güterkraftverkehr

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr ist »De-minimis« das wichtigste Förderprogramm. Es regelt detailliert die staatliche, finanzielle Unterstützung von Logistik- und Güterkraftverkehrsunternehmen für die Durchführung bestimmter Maßnahmen. Dabei verfolgt das Programm im Kern zwei Ziele:

    • zum einen den Umweltschutz,
    • zum anderen die Sicherheit im Straßenverkehr.

Betrachtet man den zunehmenden Anteil des Waren- und Gütertransports auf der Straße, gerade auf Mittel- und Langstrecken, dann sind die Umweltschutz-Ziele plausibel nachvollziehbar. Denn Emissionen und Materialeinsatz nehmen stetig zu und belasten die Umwelt in hohem Maße.

Aber auch die Bedeutung der Sicherheit im Straßenverkehr erschließt sich schnell. Denn Unfälle im Zusammenhang mit schweren Nutzfahrzeugen sind keine Seltenheit. Im Straßenverkehr und auch beim Be- und Entladen eines LKW kommt es regelmäßig zu ernsten Unfällen. Allerdings sind solche Vorfälle häufig vermeidbar, wenn vorbeugend geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. 

Die attraktive finanzielle Unterstützung von »De-minimis« für überobligatorische Sicherheitsausstattung der Fahrzeuge und des Personals wurde entwickelt, um Unternehmer zu motivieren, sich auch um die Sicherheitsmaßnahmen zu kümmern, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Denn so kann die Anzahl an Arbeits- und Verkehrsunfällen nachhaltig gesenkt werden. 

Welche Voraussetzungen braucht mein Unternehmen für eine Förderung

Damit das Förderprogramm für ein Unternehmen in Frage kommt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen bei der Antragstellung Güterkraftverkehr gemäß der Definition des Güterkraftverkehrsgesetzes betreibt oder das Unternehmen muss in der Werkverkehrsdatei gemeldet sein. Außerdem muss ein zuwendungsberechtigtes Unternehmen im Besitz eines oder mehrerer schwerer Nutzfahrzeuge sein. 

 

Dabei können sowohl Unternehmen mit größeren Fuhrparks als auch Existenzgründer erheblich von dem Förderprogramm profitieren. 

 

Ab wann spricht man von »schweren Nutzfahrzeugen«?

Das »De-minimis«-Programm definiert ein schweres Nutzfahrzeug als Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t oder mehr. Außerdem muss es die folgenden drei Kriterien erfüllen:  

  1. Das Fahrzeug muss ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz) eingesetzt werden.  
  2. Das Fahrzeug verfügt über eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Das Fahrzeug wurde spätestens zum Stichtag 1. Dezember des Vorjahres zugelassen

Wichtig – eine förderfähige Maßnahme muss überobligatorisch sein

Aber was genau versteht man unter einer überobligatorischen Maßnahme? Verständlich wird dies durch den Blick auf das, was als obligatorisch gilt. Hierunter fallen all jene Maßnahmen, die durch die gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben sind. Sie stellen somit das „Pflichtprogramm“ dar, das jedes Unternehmen erfüllen muss.

Dem gegenüber steht die „Kür“ der sogenannten überobligatorischen Maßnahmen; sie gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinaus.

Grundvoraussetzung für eine förderfähige Maßnahme ist daher, dass sie über die rechtlich geregelten Mindestanforderungen hinaus geht. Eine Übersicht der überobligatorischen Maßnahmen gibt die Positivliste des BALM:

Zur Übersicht des BALM

 Diese Liste ist für Laien teilweise recht unübersichtlich. Unsere Berater kennen das förderfähige Spektrum. Gemeinsam mit Ihnen besprechen sie Ihre gewünschten Investitionen und prüfen diese, falls notwendig, auf Förderfähigkeit.

Welche Maßnahmen werden noch gefördert?

Das De-minimis-Programm richtet sich an Unternehmen mit eigenem LKW-Fuhrpark sowie an Speditionsunternehmen und unterstützt mit seinen Subventionen drei verschiedene Arten von Maßnahmen:

    • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung,  
    • fahrzeugbezogene Maßnahmen und
    • Qualifiizierung & Ausbildung. 

Unternehmen, die für ihre Fahrer mehr tun wollen, können speziell über die Kombination von verschiedenen Maßnahmen ein deutlich verbessertes Arbeitsumfeld schaffen.

Was Unternehmer über die Förderung fahrzeugbezogener Maßnahmen wissen sollten.

Die Aus- oder Nachrüstung von Fahrzeugen bietet interessante Möglichkeiten, Fahrern den harten Alltag am Steuer zu erleichtern und vor allem auch sicherer zu machen.

Wir betrachten beispielhaft vier förderfähigen Bereiche unter diesem Aspekt:

    •  Fahrerassistenzsysteme (wie Kamera, Navigation, Abbiegeassistenz),
    •  Diebstahlverhinderung & Notfallsysteme,
    • zusätzliche Sicherheitseinrichtungen,
    • und die Einrichtung des Fahrerhauses.

(1) Fahrerassistenzsysteme

 Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören auch hier Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung eines Lkw an den Betrieb.

Dabei sind Geräte mit einer Funktion des Telefonierens, des Radio- und des Fernsehempfangens oder anderer Unterhaltungsmedien dann förderfähig, wenn der Hersteller bescheinigt, dass diese Funktionen nur im Stillstand bei ausgeschaltetem Motor und während der Fahrt nicht selbstständig vom Antragsteller bzw. dem Lkw-Fahrer oder der Lkw-Fahrerin wieder aktiviert werden können.

Der Einsatz mobiler Computer darf während der Fahrt ausschließlich über Sprachsteuerung bedient werden. Zudem muss ebenfalls gewährleistet sein, dass Bildschirm wie auch Tastatur nur im Stillstand und bei ausgeschaltetem Motor aktivierbar sind.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

    • Rückfahrkameras
    •  Abbiegeassistent
    • Navigation
    • Abstandsregler
    • Aufmerksamkeits-Assistenzsysteme
    • mobile Computer (z.B. Notebook, Laptop, Netbook, Mobilfunkgeräte)
    • mobiler Drucker
    • u.v.m.

(2) Verhinderung von Diebstählen & Notfallsysteme

Für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen können Beihilfen beantragt werden. Die Sicherungen können sich dabei auf den Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff oder Ladung beziehen, um diese vor kriminellen Taten zu schützen. Die dafür vorgesehenen Hilfsmittel sind subventionsfähig und umfassen unter anderem Diebstahlwarnanlagen, zusätzliche Lenkradsperren, Deichsel-/Kupplungssicherungen, Wegfahrsperren, schnittfeste Planen oder Panic Buttons, kleine Alarmanlagen, die bei Aktivierung die Polizei benachrichtigen.

Der Nutzen liegt auf der Hand: ein Fahrer, der weiß, dass sein Fahrzeug gesichert ist, schläft besser und geht ausgeruht und entspannt an seine Arbeit. Und der Unternehmer kann sicher sein, dass Fahrer und Fahrzeug optimal geschützt sind.

(3) Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen

Auch bei den zusätzlichen überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug umfassen die förderfähigen Maßnahmen Kauf, Miete und Leasing. Als überobligatorisch sind hier Ausstattungsmerkmale anzusehen, die über die Grundausstattung des Fahrzeugs hinaus gehen und dem Förderziel von mehr Sicherheit dienen.

Entsprechend finden sich in dieser Kategorie unter anderem Maßnahmen wie  Achslastmessgeräte, Retarder/Intarder und Kamerasysteme, die das exakte Rangieren erleichtern.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

    •  Frontkameras
    • Zusatzscheinwerfer für rückwärtiges Rangieren
    • Dachplanen-Hubvorrichtung
    • Arbeitsscheinwerfer (am Fahrzeug fest verbaut)
    • u.v.m.

(4) Einrichtung des Fahrerhauses

Um die Arbeitsplätze der Fahrer im Logistikgewerbe angenehmer und ergonomischer zu gestalten, werden auch zahlreiche Maßnahmen bei der Einrichtung des Fahrerhauses subventioniert. Förderfähig sind dabei Kauf, Miete und Leasing von Einrichtungen wie Klimaanlagen verschiedener Art, Freisprecheinrichtungen, ergonomische Sitze, oder Standheizungen. Auch die Reparatur solcher Einrichtungen kann finanziell unterstützt werden.

Konkrete Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

    •  Komfort-Schwingsitze
    • Dachklimaanlagen
    • Bordkühlschränke
    • Bord-Kaffeemaschine
    • Bord-Mikrowelle
    • u.v.m.

    Die vollständige Übersicht der fahrzeugbezogenen Maßnahmen sind auf den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht.

    Weitere Infos rund um das De-minimis-Förderprogramm: De-minimis-forderung

    Über easysub plus:

    Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.700 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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