UPDATE! Seit dem 21.01.2022 können wieder Anträge für Abbiegeassistenten gestellt werden.

Das Förderprogramm für Abbiegeassistenten 

Das Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) dient dazu, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger mit Abbiegeassistenten vor Unfällen mit rechtsabbiegenden Lastkraftwagen und Bussen zu schützen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden sowohl die Ausrüstung von Neufahrzeugen als auch die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit einem Abbiegeassistenzsystem. Dabei muss der ordnungsgemäße Einbau von einer unabhängigen Prüfstelle abgenommen werden (TÜV, DEKRA, usw.).

Es werden 80% der Kosten für das Abbiegeassistenzsystem gefördert – darunter fallen neben dem Kaufpreis auch die Einbaukosten sowie die TÜV-Abnahme. Maximal werden 1.500,00€ pro Maßnahme bewilligt.

Abbiegeassistenzsysteme werden staatlich bezuschusst – welches Programm das richtige ist, hängt von der Art des Fahrzeugs ab, in das ein AAS eingebaut werden soll:

Förderprogramm AAS
Förderprogramm De-Minimis
Nutzfahrzeuge ab 3,5t bis 7,49t oder Kraftomnibusse
mit mehr als 9 Sitzplätzen
Schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5t (im Güterkraftverkehr)
Wer erhält eine Förderung im Förderprogramm AAS?
  • Busunternehmen
  • Kommunale Betriebe (z.B.: Müllabfuhr)
  • Gemeinnützige Betriebe (z.B. Feuerwehr)
  • Freiberufler
  • Gewerbliche Unternehmen mit Nutzfahrzeugen zwischen 3,501 und 7,49t zulässigem Gesamtgewicht
  • Gewerbliche Unternehmen, die für De-minimis antragsberechtigt sind, aber zusätzlich Nutzfahrzeuge zwischen 3,501 und 7,49t zulässigem Gesamtgewicht unterhalten
Antragsfristen, Ablauf und Voraussetzungen
  • Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode läuft von 22.01.2022 bis zum 17.10.2022.
  • Eine Maßnahme ist grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn der Maßnahmenbeginn nach Antragstellung erfolgt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Zuwendungsbescheid abzuwarten, da erst dann die Förderung gesichert ist.
  • Die Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Zuwendungsbescheides umgesetzt werden.
  • Ein Abbiegeassistenzsystem gilt als eine Maßnahme. Der Fördergeber bewilligt im ersten Schritt maximal 10 Einzelmaßnahmen für AAS je Antragsteller. Sollte der Fördertopf zum Ende der Förderperiode noch Mittel enthalten, können weitere Anträge gestellt werden.
  • Leasing oder Mietkauf sind förderfähig. Die Gesamtlaufzeit des Leasing- oder Mietvertrages darf 24 Monate nicht unterschreiten.
  • Für die Systeme gilt eine Zweckbindungsfrist von zwei Jahren. Sollte diese nicht gehalten werden können (auf Grund eines Unfalls, technischen Defekts des Systems, Stilllegung des LKWs, etc.), muss der Fördergeber darüber informiert werden.

Kontaktieren Sie uns direkt und lassen Sie sich über die Möglichkeiten einer Förderung informieren.

Jetzt unter info@easy-sub.de oder +49 6171 2775500

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