Berufliche Qualifizierung & Weiterbildung – ab 14.01. Förderung beantragen!

Neue Förderperiode startet am 14. Januar

WICHTIG: Für die berufliche Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter können Unternehmen des Güterverkehrs, des Transportwesens und der Logistik jetzt staatliche Fördergelder für

  • berufliche Weiterbildung und
  • zusätzliche Qualifikationen

beantragen.

easysub plus steht Ihnen mit dem gesamten Expertenwissen für nicht rückzahlbare Fördermittel bei Ihren Anträgen zur Seite.

Sprechen Sie jetzt mit unseren Experten über Ihren Förderantrag.
Telefon: +49 6171 27755 00

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Förderfähige Qualifizierung-Maßnahmen:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Qualifizierung für Fahrsicherheit und -ökonomie
  • Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildung für bestimmte Transportarten
  • Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation (z.B. Fahrertraining)

Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Werk- oder Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges sind.

Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraft-Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

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