Neue Förderperiode startet am 14. Januar
WICHTIG: Für die berufliche Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter können Unternehmen des Güterverkehrs, des Transportwesens und der Logistik jetzt staatliche Fördergelder für
- berufliche Weiterbildung und
- zusätzliche Qualifikationen
beantragen.
easysub plus steht Ihnen mit dem gesamten Expertenwissen für nicht rückzahlbare Fördermittel bei Ihren Anträgen zur Seite.
Sprechen Sie jetzt mit unseren Experten über Ihren Förderantrag.
Telefon: +49 6171 27755 00
Förderfähige Qualifizierung-Maßnahmen:
- Vorbereitungslehrgänge
- Qualifizierung für Fahrsicherheit und -ökonomie
- Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
- Weiterbildung für bestimmte Transportarten
- Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
- Berufskraftfahrer-Qualifikation (z.B. Fahrertraining)
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Werk- oder Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges sind.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraft-Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
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