Fuhrpark ab sofort flexibler und mit höheren Zuschüssen fördern lassen

Neue LKW und Trailer energieeffizient ausstatten und doppelt Kosten sparen!

Ab sofort können Sie als Fuhrparkbetreiber nachhaltig in energieeffiziente Technologien für Ihren Fuhrpark investieren und sich dabei höhere Zuschüsse sichern. Im neuen Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) stehen sehr viel mehr förderfähige Produkte im Fokus als bei der herkömmlichen De-minimis-Förderung.

Ziel des Förderprogramms

Energieverbrauch und CO2-Emissionen senken durch den Erwerb von Komponenten, die über den Serienstandard und gesetzliche Vorschriften bei LKW-Neufahrzeugen ab 7,5 t hinausgehen.

Was wird gefördert?

Kauf von Komponenten, die die Energieeffizienz von Neufahrzeugen (Nutzfahrzeuge und Trailer) bewirken. Als Neufahrzeug gelten hierbei LKW und Trailer, wenn sie das Produktionsjahr 2023 oder jünger aufweisen (Zeitpunkt der Fertigstellung).

Komponenten, die die Energieeffizienz steigern

Produkte aus den folgenden Kategorien sind grundsätzlich förderfähig:

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen wird regelmäßig vom Fördergeber überarbeitet.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss ist dabei für jede Komponente auf einen Höchstbetrag von bis zu 5.000 Euro begrenzt. Im Falle der Anschaffung eines E-Trailers beträgt der Zuschuss bis zu 10.000 Euro. Die gesamte Förderung je Antragsteller ist auf 1,8 Mio. Euro begrenzt. Die Förderquote richtet sich dabei nach der Unternehmensgröße:

Antragstellung: Welche Fristen sind zu beachten?

Die Antragstellung ist vom 24. Juli 2023 bis zum 31. März 2024 möglich.

Zu beachten ist: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Förderzusage (Zuwendungsbescheid) noch nicht begonnen wurde.

Innerhalb des ersten Monats nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist der Antragsteller verpflichtet, die Komponente verbindlich zu bestellen. Diese Bestellung / Auftragsbestätigung ist in einem Zwischenbescheid dem Fördergeber nachzuweisen. Daraufhin erfolgt bereits die Auszahlung der entsprechenden Fördergelder.

Benötigte Daten für Ihre Antragstellung

  • Vertragsunterlagen inkl. Vollmacht
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
  • Checkliste für die Antragstellung (u.a. KMU-Status, Bankverbindung, andere Beihilfen)
  • Angebot/e mit Mengen und Preis der förderfähigen Komponenten

Sprechen Sie uns an

 

Sprechen Sie uns gerne an unter Tel. 06171-27755-00 oder info@easy-sub.de – wir beraten Sie umfassend und übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Über easysub plus:

Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.700 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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