Nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen zahlen sich auch durch Förderung für Ihr Unternehmen aus
Nachhaltigkeit mit easysub plus
Wie Sie Fördermittel im Bereich der energetischen Optimierung für sich nutzen
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtig und werden vom Staat durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert. Deshalb haben Unternehmen die Chance, interessante Förderungen für nachhaltige Lösungen oder Projekte für Gebäudeoptimierung oder CO2-Reduzierung zu erhalten. Das zahlt sich nicht nur langfristig über bessere Energieeffizienz und Senkung Ihrer betrieblichen Kosten aus. Eine Subvention reduziert auch die Kosten der unmittelbaren Umsetzung. Die Experten von easysub plus führen Sie auf dem besten Weg durch den Beantragungsprozess, damit Sie Ihr Förderpotenzial maximal ausschöpfen.
Insbesondere das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effziente Gebäude) ist hier zentral, da es die Förderung von Bau, Sanierung und energetischer Modernisierung bündelt und vereinfacht.
Vier Sparten für Förderungsmöglichkeiten bei effizienten Gebäuden

Energieeffizienz und CO2-Reduktion

Energieversorgung / Heizsysteme

Kälte- und Klimatechnik

Energieberatung
Wer wird gefördert
Förderprogramme bieten Möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen
Was wird gefördert
Fördermittel für effiziente Gebäude
In vier Kategorien bieten sich Unternehmen und auch Kommunen Antrags-Möglichkeiten für förderfähige Maßnahmen. Die einzelnen Sparten decken unterschiedliche Schwerpunkte ab. Je nach Projektvorhaben besteht die Möglichkeit, gleichzeitig in unterschiedlichen Kategorien eine Förderung zu erhalten. Durch ihre tiefe Marktkenntnis sind die Spezialisten von easysub plus in der Lage, die Förderfähigkeit Ihrer Investition gezielt zu optimieren!
Was wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche und wohnungswirtschaftliche Investitionen bei Neubau und Gebäudesanierung.
Hierzu zählen insbesondere Einzelmaßnahmen in den folgenden Bereichen:
- Dämmung
- Fenster
- Dachflächen
- Anlagentechnik (z.B. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Lüftungsanlagen-Einbau von LED-Technologie (nur bei Umrüstung)
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
- Freiberufler
- Kommunen, Kammern und Verbände
Wie hoch ist die Förderung?
Beispiel: Bei der Förderung von LED-Technologie greifen spezifische Programme der Bundesländer. Hier weichen die Förderquoten stark voneinander ab und können von 20% bis zu 80% variieren.
Was wird gefördert?
Verschiedene Förderprogramme decken alle Aspekte rund um das Thema „Wärme“ ab.
Gefördert wird zum Beispiel der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung. Aber auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Folgende Bereiche sind für die Förderung interessant:
- Heizsysteme (regenerative Energie, hydraulischer Abgleich, Gasbrennwertheizung, Wärmepumpe)
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- Wärmenetze
- Fernwärme
- Geothermie
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen, Kammern und Verbände
Wie hoch ist die Förderung?
Beispiel: Bei der Förderung von effizienten Wärmenetzen können Kosten in den folgenden Bereichen bezuschusst werden:
- Machbarkeitsstudien mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 600.000 Euro
- Realisierung eines Wärmenetzsystems mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 15 Mio. Euro
- Maßnahmen zur Kundeninformation mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 200.000 Euro
Was wird gefördert?
Die Förderprogramme unterstützen eine höhere Energieeffizienz sowie das Senken von Treibhausgasemissionen. Berücksichtigt werden hier sowohl neu anzuschaffende Maschinen mit nicht-halogenierten Kältemitteln als auch Ersatzinvestitionen für ältere, energieintensive Anlagen.
Für die Förderung ist der Einsatz von marktüblicher, moderner Kältetechnik ausreichend.
- Prozesskälte erzeugende Anlagen
- Aggregate für Kühlräume oder Tiefkühl-Lager
Wie hoch ist die Förderung?
- Allgemein bis zu 30% der förderfähigen Kosten
- für KMU bis zu 40% der förderfähigen Kosten
- maximal 150.000 € pro Maßnahme
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Seit 2015 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Diese gesetzliche Vorschrift gilt nicht für Unternehmen, die als KMU (kleines und mittleres Unternehmen) klassifiziert sind.
Auch für KMU ist ein Energieaudit sinnvoll. Speziell energieintensiv produzierende Betriebe können so Energieeinsparpotentiale finden und für sich nutzen. Das spart zukünftig nicht nur Kosten für den Energieeinsatz, sondern kann auch darüber hinaus zu einer Rückerstattung der Ökosteuer von bis zu 25% führen.
Die Energieaudits sind für KMU förderfähig!
Was wird gefördert?
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie DIN EN 16247-1.
Betrachtet werden u.a.:
- Energieverbrauchsprofile von Gebäuden
- Produktionsprozesse und –anlagen
- Nutzerverhalten
Die Energieberatung ist nur förderfähig, wenn sie durch einen zertifizierten Energieberater durchgeführt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € erhalten 80 % der förderfähigen Beratungskosten – maximal 6.000 €
- Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 € erhalten 80 % der förderfähigen Beratungskosten – maximal 1.200 €
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Frank Butz und Team