Mehr Energieeffizienz mit Förderung zur Sanierung von Gebäuden (BEG)
easysub plus unterstützt Sie beim Finden der passenden Fördermöglichkeiten – von Energieberatung, über Einzelmaßnahmen, bis zu Komplett-Sanierung und Neubau
Nachhaltigkeit für Gebäude mit easysub plus
Wie Sie Fördermittel für die energetische Sanierung Ihrer Gebäude nutzen
Der Betrieb von Gebäuden verursacht circa 30% der CO2-Emissionen in Deutschland. Für mehr Umweltschutz fördert der Staat deshalb energetisch nachhaltige Sanierungs-Maßnahmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Privatpersonen und Unternehmen, die Eigentümer von Gebäuden sind, haben die Chance, attraktive Förderungen für nachhaltige Maßnahmen, Lösungen sowie für Projekte zur Gebäudeoptimierung oder CO2-Reduzierung zu erhalten. Die verbesserte Energieeffizienz zahlt sich langfristig durch das Senken Ihrer betrieblichen Kosten aus. Eine Subvention reduziert außerdem die Kosten der unmittelbaren Umsetzung.
Die Experten von easysub plus führen Sie auf dem besten Weg durch den Beantragungsprozess, damit Sie Ihr Förderpotenzial maximal ausschöpfen.
Das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effziente Gebäude) bündelt und vereinfacht hierbei zentral die Förderung von Bau, Sanierung und energetischer Modernisierung.
Jetzt BEG-Förderung prüfen
Mit dem BEG-Kalkulator von easysub plus können Sie spielend einfach die Fördermöglichkeiten für ihr Projekt ermitteln – von Einzelmaßnahmen bis zum Neubauprojekt.
Vier Förderbereiche für energetisch effiziente Gebäude
Einzelmaßnahmen (Sanierung)
(Energie-)Beratung
Sanierung komplett (KfW)
Neubau (KfW)
Wer wird gefördert
BEG-Fördermittel bieten Chancen für Eigentümer von Gebäuden
Die Förderung des BEG richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden und Wohngebäuden sind.
Die Details und Voraussetzungen der unterschiedlichen, föderfähigen Maßnahmen sind in den einzelnen Programmen geregelt.
Was wird gefördert
Fördergelder für Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden
In vier Kategorien haben Unternehmen und Eigentümer Antrags-Möglichkeiten für unterschiedliche, förderfähige Maßnahmen. Die Sparten decken unterschiedliche Schwerpunkte ab. Je nach Projektvorhaben besteht die Möglichkeit, gleichzeitig für unterschiedlichen Einzelmaßnahmen eine Förderung zu erhalten. Durch ihre tiefe Marktkenntnis sind die Spezialisten von easysub plus in der Lage, die Förderfähigkeit Ihrer Investition gezielt zu optimieren.
Die Herausforderung für Sanierungsprojekte
- Unternehmen müssen dauerhaft Energie sparen.
- Staatliche Zuschüsse zielen auf die CO2-Reduktion im Gebäudebereich.
- Wesentlich ist dabei die zielgenaue Auswahl und die rechtlich sichere Antragstellung.
- Zertifizierte Energieberater sind Voraussetzung für die staatliche Förderung, jedoch kaum verfügbar und teuer.
Förderfähige Einzelmaßnahmen Sanierung (BEG)
Häufig sind Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben und Investitionen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Nicht-Wohngebäuden und Wohngebäuden werden staatlich gefördert. Dennoch erfüllen rund 70% der Gebäude die Pflichten nicht (Stand 01-23). Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Förderfähig sind Einzelmaßnahmen für:
- Wohngebäude (abh. von Anzahl der Wohneinheiten), sowie
- Nicht-Wohngebäude (abh. von beheizbarer Nutzfläche / mindestens 5 Jahre alt).
An wen richtet sich die Förderung?
- Gebäude-Eigentümer
- Unternehmen
- Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe unterscheiden sich je nach Kategorie bzw. Einzelmaßnahmen.
- Im Rahmen der Maßnahmen werden sowohl das benötigte Material sowie der fachgerechte Einbau gefördert.
- Darüber hinaus können Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung bei der Förderung berücksichtigt werden.
Besonderheiten?
- Zunächst muss das Investitionsvorhaben betrachtet und das am besten passende Förderprogramm identifiziert werden.
- Danach können die genauen Förderquoten und Fördergrenzen ermittelt werden.
- Einige Förderungen werden bei vorhandenem Sanierungsfahrplan mit 5% mehr Förderung belohnt.
Übersicht Einzelmaßnahmen:
Was wird gefördert:
- Energieoptimierende Maßnahmen für Nicht-Wohngebäude, die älter als 5 Jahre und beheizt sind
- Erstellung eines Beleuchtungskonzepts
- komplette Leuchtensysteme
- Installationskosten
- Ausführung & Funktionstüchtigkeit
- Kosten des Energieberaters
Wer wird gefördert:
- Gebäude-Eigentümer
- Unternehmen
- Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 15 % Zuschuss
- Investitionen ab 2.000 € in die Anlagentechnik
Besonderheiten:
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Kauf) beantragt werden.
- Jedoch muss bereits bei der Antragstellung ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Fachfirma abgeschlossen werden, der folgende Bestimmungen enthalten muss:
a) auflösende bzw. aufschiebende Bedingung in Hinblick auf die noch ausstehende Förderzusage,
b) voraussichtliches Datum der Umsetzung.
- Maßnahmen können direkt nach der Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
Beispiel: Umstellung auf LED-Beleuchtung in 5 Produktionshallen
- Investition: 282.000 €
- Förderung: 42.300 €
- Förderquote: 15 %
Energetische Einsparung:
- Jährliche Einsparung: ca. 60.000 €
- CO2-Einsparung: ca. 65 t
- Amortisationszeit: 3 Jahren (mit Förderung)
Gefördert werden Maßnahmen für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind.
Was wird gefördert:
1) Einzelmaßnahmen für neue Heizungsanlagen:
Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
- Solarkollektor-Anlage
- Brennstoffzellen-Heizung
- Biomasse-Anlage
- Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
- Wärmepumpen
- Gebäude- und Wärmenetze
2) Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung:
Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Austausch & Optimierung von Heizungs- und Wärmepumpen
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur
- Dämmung von Rohrleitungen, Flächenheizungen, Wärmespeicher, Niedertemperaturheizkörper
- Flächenheizungen, Wärmespeicher & Niedertemperaturheizkörper
- Gebäude- und Wärmenetze
Wer wird gefördert:
- Gebäude-Eigentümer
- Privatpersonen
- Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung:
- Bis zu 70% für Heizanlagen
- Bis zu 20% für Heizungsoptimierung
Besonderheiten (Befristete Übergangsregelung)
- Gilt für Vorhaben, die bis zum 31.August 2024 begonnen werden.
- Umsetzung der Investition darf vor Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko erfolgen.
- Antragstellung kann dann nachträglich bis zum 30. November 2024 ablaufen.
Besonderheiten Heizungsoptimierung sowie Heizungsanlagen ab 01.09.2024
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Kauf) beantragt werden.
- Jedoch muss bereits bei der Antragstellung ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Fachfirma abgeschlossen werden, der folgende Bestimmungen enthalten muss:
a) auflösende bzw. aufschiebende Bedingung in Hinblick auf die noch ausstehende Förderzusage,
b) voraussichtliches Datum der Umsetzung.
Beispiel: Wärmepumpe
Umstellung von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe
- Investition: 47.111 €
- Förderung: 16.489 €
Förderquote: 35 %
Was wird gefördert
Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Wohn und Nicht-Wohngebäudes an der Gebäudehülle:
- Erneuerung von Fenstern
- Einbau von energieeffizienten Fenstern
- Einbau von Fensterlüftern und Fensterbänken
- Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen
- Einbau von Außenwand-Luftdurchlässen in der Fensterbank
- Kosten des Energieberaters
Wer wird gefördert:
- Gebäude-Eigentümer
- Privatpersonen
- Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung:
Bis zu 20% Zuschuss auf förderfähige Ausgaben (i.d.R.: 15% + 5% mit Sanierungsfahrplan (für Nicht-Wohngebäude))
- Der Zuschuss wird für jede Einzelmaßnahme individuell berechnet.
- Die förderfähigen Kosten umfassen die reinen Anschaffungskosten einschließlich der erforderlichen Umfeld-Maßnahmen.
- Zuschuss von 50% zu den Baubegleitungskosten
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt:
Wohngebäude
- 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr
Nicht-Wohngebäude
- jährlich 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
Besonderheiten:
Die Förderung gilt ausschließlich für energieoptimierende Maßnahmen.
- Maßnahmen müssen von zertifiziertem Energie-Effizienz-Experten geprüft und bestätigt werden
- Die Förderung muss vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
Was wird gefördert
Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen:
- Erneuerung von Fenstern
- Dämmung der Geäudehülle
- Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Wand, Boden)
- Notwendige Abbrucharbeiten
- Maßnahmen zur Schalldämmung
- Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht & Dampfsperre
- Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Ersatz oder Einbau von Außentüren und -toren
- Einbau von Hauseingangstüren, Toren und Außentüren
- Notwendige Elektroarbeiten
- Herstellung eines luftdichten Anschlusses von innen
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion
- sommerlicher Wärmeschutz
- Einblasdämmung
Wer wird gefördert:
- Gebäude-Eigentümer
- Privatpersonen
- Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 20 % Zuschuss (i.d.R.: 15 % + 5 % mit Sanierungsfahrplan (für Nicht-Wohngebäude))
- Der Zuschuss wird für jede Einzelmaßnahme individuell berechnet.
- Die förderfähigen Kosten umfassen die reinen Anschaffungskosten einschließlich der erforderlichen Umfeld-Maßnahmen.
- Zusätzlicher Zuschuss von 50% zu den energetischen Baubegleitungskosten möglich
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt:
Wohngebäude
- 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr
- maximal 600.000 € pro Gebäude
Nicht-Wohngebäude
- jährlich 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche
- jährlich maximal 5 Mio. € pro Gebäude
Besonderheiten:
- Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Kauf) beantragt werden.
- Jedoch muss bereits bei der Antragstellung ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der ausführenden Fachfirma abgeschlossen werden, der folgende Bestimmungen enthalten muss:
a) auflösende bzw. aufschiebende Bedingung in Hinblick auf die noch ausstehende Förderzusage,
b) voraussichtliches Datum der Umsetzung.
- Maßnahmen können direkt nach der Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.
Beispiel: Austausch von 164 Fenster
Umrüstung von Zweifachverglasung auf Dreifachverglasung
- Investition: 188.296 €
- Förderung: 28.244 €
Förderquote: 15 %
Die Förderhöhe unterscheidet sich je Einzelmaßnahme.
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Fördermöglichkeiten von Energieaudits für KMU
Seit 2015 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Diese gesetzliche Vorschrift gilt nicht für Unternehmen, die als KMU (kleines und mittleres Unternehmen) klassifiziert sind.
Gut zu wissen:
- Energieaudits sind für KMU förderfähig
„
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