Fragen zur Fördermittelberatung durch easysub plus 

Was bedeutet Fördermittelberatung bei easysub plus?
Wir beraten Sie zu staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Wichtig zu wissen, dass wir uns nicht mit langwierigen KfW-Krediten beschäftigen, sondern mit Zuschüssen, die Sie direkt nach der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens erhalten.

Dabei betrachten wir individuell Ihr Projekt und wählen dann das Fördermittelprogramm aus, das Ihnen die besten Konditionen bietet.

Was umfasst die Beratung der easysub plus GmbH?
Unsere Leistung gliedert sich grob in zwei Bereiche:

Zunächst erhalten Sie im Rahmen unseres Fördermittelchecks eine Einschätzung Ihres Projektvorhabens. Sie entscheiden dann auf Grundlage der ermittelten Förderhöhe und der Rahmenbedingungen des Förderprogramms, ob Sie einen Zuschuss beantragen möchten.

Im zweiten Schritt kümmern wir uns dann um die vollumfängliche Abwicklung aller Schritte von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Fördergelder direkt vom Fördergeber auf Ihr Konto.
Insgesamt ein Rundum-Sorglos-Paket für alle Ihre förderfähigen Vorhaben.

Warum brauche ich eine Fördermittelberatung durch easysub plus?
Die Fördermittelbeschaffung kann in Teilen sehr kniffelig sein.

Für das gleiche Fördervorhaben kann – je nachdem, welchen Fördergeber man wählt – sowohl die Förderquote als auch die maximal mögliche Förderhöhe stark variieren. Daher gilt es, die bestmögliche Förderung sicher zu identifizieren.
Das sich anschließende Antragsverfahren wird sehr zeitaufwendig, wenn Anträge nicht korrekt gestellt, wichtige Nachfragen nach Antragstellung nicht detailliert beantwortet oder Auflagen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht eingehalten werden.
Damit Sie nicht unnötig Zeit, Geld und Nerven investieren müssen, ist es ratsam, einen kompetenten Fördermittelexperten zu beauftragen.

Was kostet die Beratung durch die Fördermittelexperten von easysub plus?
Die erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben ist kostenfrei. Erst wenn Sie die Rahmenbedingungen der Förderung kennen, berechnen wir für unsere Beratung und die entsprechende Abwicklung ein Honorar, das sich an der Höhe der Fördersumme bemisst.

Fragen zu Antrag und Auszahlung

Wann kann mein Fördermittelantrag gestellt werden?
Das kommt auf das jeweilige Förderprogramm an.

Bei vielen Förderprogrammen ist die Antragstellung fortlaufend möglich, so dass wir Ihren Antrag stellen können, sobald wir eine Förderfähigkeit identifiziert haben.

Einige Programme geben bestimmte zeitliche Fristen vor, die wir bereits während des Förderchecks für Ihr Vorhaben im Blick haben.

Wieder andere Programme bedürfen erst einer Registrierung, bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden kann.

Wer kann einen Fördermittelantrag stellen?
Das Spektrum der antragsberechtigten Unternehmen, Personen und / oder Organisationen wird durch den Fördergeber für das jeweilige Programm festgelegt.

Als Fördermittelberater begleiten wir Ihren Antrag von A bis Z: Im Rahmen einer Vollmacht stellen wir Ihren Antrag und überwachen alle weiteren Schritte.

Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich eine Förderung in Anspruch möchte?
Grundsätzlich gilt bei der Fördermittelbeschaffung: Zuerst müssen Sie den Antrag stellen und die Zusage des Fördergebers abwarten. Die Investition kann dann erst nach Prüfung und Bewilligung des Zuschusses (Zuwendungsbescheid) in Auftrag gegeben werden.

Bei einigen Programmen kann ggf. schon nach Antragstellung gehandelt werden oder der Fördergeber kann einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen, dessen Notwendigkeit im Förderantrag zwingend begründet werden muss.

Mit dem Zuwendungsbescheid erfahren Sie nicht nur, in welcher Höhe die Förderung bewilligt wurde, sondern auch, welcher zeitliche Rahmen bei der Umsetzung der geförderten Maßnahme zu beachten ist.

Wann kann ich mit der Auszahlung der Fördermittel rechnen?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens. Dazu fordern wir bei Ihnen die benötigten Unterlagen an und erstellen einen entsprechenden Verwendungsnachweis. Nach Prüfung durch den Fördergeber werden die Zuschüsse direkt an Sie ausgezahlt.

Fragen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-minimis)

Wer kann die Förderung erhalten?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t).

Wie läuft die Förderung ab?

Möchten Sie die Förderung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) in Anspruch nehmen, so müssen in einem Antrag an das Bundesamt für Logistik und Mobilität Ihre LKW zur Förderung angemeldet werden. Pro LKW können Sie jährlich 2.000 Euro an Förderung erhalten (max. 33.000 Euro pro Unternehmen).

Im Laufe des für Sie bewilligten Förderzeitraums entscheiden Sie, welche förderfähige Waren Sie kaufen möchten. Nach erfolgter Abrechnung über uns an den Fördergeber, erhalten Sie bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Woher weiß ich, was förderfähig ist?

Die Förderung für Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) umfasst grob drei Kategorien: Fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Was aber genau aus dem vielfältigen Spektrum von Abbiegeassistenzsystemen über Arbeitskleidung bis hin zu Telematik gefördert werden kann – dazu beraten wir Sie gern! Damit Sie dann die richtigen Waren kaufen, für die Sie im Endeffekt die Förderung erhalten.

Wann kann mein Antrag gestellt werden?

Die Förderperiode läuft in der Regel von Anfang Januar bis Ende September.

Wann kann ich mit der Bestellung der förderfähigen Artikel starten?

Grundsätzlich können Sie bereits nach der Antragstellung mit dem Einkauf der benötigten Waren starten. Jedoch empfehlen wir, erst den Zuwendungsbescheid abzuwarten, damit Sie sichergehen, dass die Fördergelder für Ihren Antrag reserviert sind.

Wie lange habe ich Zeit, die Rechnungen über die förderfähigen Artikel einzureichen?

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie Rechnungen für Waren einreichen, die ab dem Datum der Antragstellung gekauft wurden. Insgesamt haben Sie fünf Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheides Zeit, um Rechnungen geltend zu machen.

Für unsere Kunden bieten wir ein konsequentes Fristenmanagement an, damit Sie sicher Ihr gesamtes Förderbudget abrufen.

Wann kann ich mit der Auszahlung der Fördergelder durch das BALM rechnen?

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat sich hier nicht auf einen genauen Bearbeitungszeitraum festgelegt. Es hängt immer davon ab, ob das BALM evtl. noch eine vertiefte Prüfung für den Antrag vornehmen möchte oder aber auch, wie hoch das Abrechnungsaufkommen beim BALM insgesamt gerade ist.

In der Praxis beobachten wir, dass in der Regel ein bis drei Wochen zwischen der Abrechnung und Auszahlung vergehen.

Wie oft kann ich einen Antrag stellen?

Die Zuschüsse für Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) können jedes Jahr für Ihre Fahrzeuge neu beantragt werden.

Was kostet die Beratung von easysub plus?

Für die gesamte Beratung und Abwicklung rund um dieses Förderprogramm zahlen Sie nur 250€ pro gefördertem LKW.

Wir übernehmen nicht nur den anstrengenden Teil der Antragstellung und Abrechnung, sondern entlasten Sie auch über unser konsequentes Fristenmanagement. Da wir alle Veränderungen im Programm kontinuierlich verfolgen, informieren wir Sie über alles Wichtige und sorgen dafür, dass Sie Ihr Förderbudget komplett ausnutzen.

Fragen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Energieeffizienz

Woher weiß ich, was förderfähig ist?

Es gibt viele mögliche Ansatzpunkte für die unterschiedlichen Förderprogramme und ihre Zielsetzungen. Oft ist es schwer zu überblicken, was überhaupt förderfähig ist und wie man die Anträge richtig stellt. Das Team von easysub plus prüft gerne die geplanten Maßnahmen Ihres Unternehmens auf Förderfähigkeit. Am besten schon gleich zu Beginn der Investitionsplanung, denn jede Förderung muss vor dem Kauf / der Bestellung beantragt werden und bewilligt sein.

Wieviel Förderung kann ich erhalten?

Für die Berechnung eines Zuschusses werden verschiedene Faktoren herangezogen: Es geht um die Unternehmensgröße, den Umfang Ihres Vorhabens sowie die Energieeinsparung, die durch Ihre Investition(en) erreicht wird.

  • Wird Ihr Vorhaben als Standard-Technologie gelistet (Elektrostapler, Dreh- und Fräsmaschinen, Laser- und Wasserstrahlschneider, etc.), ist dieses bei Austausch eines Bestandsgeräts im Rahmen der sogenannten Basisförderung förderfähig. Bei dieser erhalten kleine Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 15 % der Investitionskosten, mittlere Unternehmen erhalten 10 %.
  • Wenn die geplanten Maßnahmen nicht auf der Basisliste stehen, können sie im Rahmen der Premiumförderung unterstützt werden. Hier können auch große Unternehmen Zuschüsse erhalten, jedoch sind die Fördersätze nach Unternehmensgröße gestaffelt (je kleiner, desto höher die Förderquote, bis zu 45 %).
  • Alle Unternehmen inkl. große Unternehmen und Zusatzinvestitionen, auch bei Standard-Technologien, können sich über den Fördermittelwettbewerb für eine Förderung bewerben. Hier können Sie mit Förderquoten von bis zu 60 % erfolgreich sein.
Was ist dabei wichtig zu beachten?

Das wichtigste Förderkriterium ist hierbei das Erreichen einer Endenergieersparnis von mindestens 15 %, welche durch die Maßnahme im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht wird. Die Endenergieeinsparung wird im Rahmen bei Antragstellung von unseren Energieberatern errechnet und gegenüber dem Fördergeber bestätigt.

Was ist der Unterschied zwischen der Basisförderung und der Premiumförderung?

Die Basisförderung deckt ausschließlich sogenannte Standard-Technologien ab, wie z.B. Elektrostapler, Werkzeugmaschinen und andere häufig beantragte Technologien. Über die Basisförderung werden die Investitionskosten im Mittelstand bezuschusst: Die Förderquoten betragen 10 % für mittlere und 15 % für kleine Unternehmen.

Investitionen, die vom Fördergeber BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nicht als Standard-Technologien gelistet sind, können im Rahmen der Premiumförderung abgebildet werden. Das Förderprogramm selbst ähnelt dem bisherigen Modul 4 des BAFA stark, deckt jedoch ebendiese Standard-Technologien nicht mehr ab. Das Programm bezuschusst ein Projekt nach Höhe der CO2-Ersparnis mit bis zu 55 % der Investitionskosten. Unser Fördermittelcheck berechnet dieses Kriterium individuell für Ihre Maßnahme.

Was ist der Förderwettbewerb?

Im Förderwettbewerb kann jedes Unternehmen seine Effizienzvorhaben einreichen, unabhängig davon, welche Technologie, Branche oder Unternehmensgröße dahinter steht. Der Erfolg des Förderantrags ist durch den Wettbewerbscharakter jedoch nicht nur an das generelle Erfüllen der Rahmenbedingungen gekoppelt, sondern auch an die relative Fördereffizienz des Vorhabens.

Als Antragsteller geben Sie somit selbst an, welche Förderquote Sie von Ihrer Investition erwarten. Für den Förderwettbewerb sind jährlich sechs Wettbewerbsrunden geplant. Sollte die von genannte Förderquote innerhalb der Bandbreite des jeweiligen Rundenbudgets liegen, wird Ihr Projekt beschieden.

Welche Unterlagen benötige ich zur Einschätzung der Fördersumme?

Bei den Förderprogrammen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft dreht sich im Grunde alles um CO2-Ersparnis und eine verbesserte Energieeffizienz. Es geht also immer darum, die durch eine Maßnahme eingesparte Energie zu quantifizieren und in die entsprechende CO2-Einsparung umzurechnen.

Hierzu benötigen wir im ersten Schritt Informationen über Energieverbräuche und Laufzeiten der bestehenden, aber auch der neuen Maschinen oder Geräte. Sollten alte Anlagen ersetzt werden, so sind die aktuellen Verbrauchswerte in der Analyse zu betrachten. Bei Zusatzbeschaffungen werden valide Vergleichsgeräte vom Markt für einen Vergleich herangezogen.

Gerne beraten wir Sie dazu gleich beim ersten Kontakt, sodass Sie innerhalb kürzester Zeit unsere Einschätzung zu Ihrer möglichen Förderhöhe erhalten.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Fördergelder?

Der Fördergeber benötigt in der Basisförderung etwa 2 Wochen Zeit, um den Antrag und die zugehörigen Details zu prüfen.

  • Bei der Premiumförderung dauert der Prüfungsprozess beim Bundesamt voraussichtlich etwa 6 Wochen.
  • Im Förderwettbewerb ist nach Abschluss der aktuellen Förderrunde (alle zwei Monate) mit einer Bearbeitungszeit von etwa 10 Wochen bis zum Bescheid zu rechnen.
  • Sobald wir den Zuwendungsbescheid für Sie erhalten, können Sie mit Ihrer Investition loslegen.

Zu dem Zeitpunkt, wenn Ihnen alle Kaufbelege und zugehörigen Rechnungen vorliegen und der Fördergegenstand im Einsatz ist, bestätigen unsere Energieberater den erfolgreichen Abschluss Ihres Vorhabens gegenüber dem Fördergeber. Zuletzt wird von uns mit allen notwendigen Unterlagen ein Verwendungsnachweis erstellt, der wiederum vom Fördergeber geprüft wird.

Nach wenigen Wochen fließen die Fördergelder direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Werden nur Ersatzinvestitionen gefördert?

Im Rahmen der Basisförderung werden nur Ersatzinvestitionen gefördert.

Wird kein Gerät ausgetauscht, dann ist eine Förderung über den Förderwettbewerb möglich.

Und sollte das Vorhaben nicht als Standard-Technologie gelistet sein, so kann alternativ über die Premiumförderung beantragt werden, welche auch Zusatzanschaffungen abdeckt.

Werden auch gebrauchte Geräte gefördert?

Nein, gefördert wird nur den Kauf von neuen Maschinen und Anlagen. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben ist kostenfrei (Fördermittelcheck). Erst, wenn Sie die Rahmenbedingungen der Förderung kennen, berechnen wir für unsere Beratung und die entsprechende Abwicklung ein Honorar, das sich an der Höhe der Fördersumme bemisst. 

Was ist damit gemeint? Erst wenn wir mit Ihnen die Rahmenbedingungen zu Ihrem individuellen Fördervorhaben besprochen haben, …

Sonstiges

Was bedeutet KMU?
Häufig werden die Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vom Fördergeber stärker bezuschusst.

In die Kategorie KMU fallen Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Welche Unternehmen / Branchen können Fördermittel beantragen?
Im Prinzip kann jedes Unternehmen, egal in welcher Branche es tätig ist, gefördert werden. Die Förderprogramme haben immer ein bestimmtes Ziel, das nicht über einen bestimmten Tätigkeitsbereich definiert wird, sondern die Auswirkungen der Investition betrachtet. 

 

Ziele der Fördergeber sind u. a. Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr, Ausbau der Digitalisierung im Mittelstand, Produktionseffizienz und Energieeinsparung in der Industrie. 

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