Ab sofort öffnet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit dem Förderprogramm ENF 3.0 erneut den ENF- und ITT-Fördertopf! Fördergelder in signifikanter Höhe werden an Unternehmen ausgeschüttet, die ihre Flotte schwerer Nutzfahrzeuge erneuern und dabei einen deutlichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten.
Das Programm im Überblick:
- Ziel: Austausch der Bestandsflotte durch moderne Fahrzeuge mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI. Das neue Fahrzeug muss dabei unbedingt die vorgegebenen EU-Grenzwerte einhalten.
- Förderprogramm(e): Beantragung nach ENF und ITT (ENF=Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte / ITT=Intelligente Trailer Technologie)
- Voraussetzung 1: Das neue Fahrzeug muss die bereits aus dem letzten ENF-Förderaufruf bekannten Förderkriterien erfüllen:
- Abbiegeassistenzsystem (AAS)
- Reifen-Kraftstoffeffizienz A oder B
- Nutzfahrzeugkennung N2 oder N3 und Schadstoffklasse Euro VI
- Voraussetzung 2 (neu): Das neue Fahrzeug muss mindestens zwei weitere CO2-reduzierende Bauteile als Zusatzausstattung ab Werk gegenüber dem Serienmodell aufweisen. Als solche Bauteile gelten:
- Aerodynamische Bauteile, die die Aerodynamik im Vergleich zum Serienmodell verbessern
- Automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung
- Luftpress-Automatiken zur CO2-Reduktion
- Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle
- Liftachsen
- Start-Stopp-Systeme
- Vorausschauender Tempomat
- Automatisierte Getriebe/Schaltsysteme
- Zeitlicher Rahmen: Neuzulassung und Verschrottung bis spätestens 30.06.2022; in begründeten Ausnahmefällen bis 30.09.2022
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021 – am besten stellen wir Ihren Antrag aber sobald als möglich, da die Fördergelder chronologisch nach Eingang der Anträge zugesprochen werden.
Gern beraten wir Sie zeitnah, damit Sie diesen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die nächsten Investitionen in Ihren Fuhrpark erhalten! Sprechen Sie uns an!