Wie Sie mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln Ihren Fuhrpark modernisieren
easysub plus hilft, Ihre Fördermöglichkeiten maximal auszuschöpfen.
De-minimis
Wie Sie Ihren gesamten Fuhrpark mit Förderungen optimieren
Als unabhängiger Partner von Speditions- und Transportunternehmen ist easysub plus spezialisiert auf die „De-minimis“-Förderung. Wir wickeln Ihren Antrag von Anfang bis Ende für Sie ab, damit Sie Ihren Fuhrpark mit staatlichen Fördermitteln modernisieren können. Natürlich vollkommen unbürokratisch.
Unsere Experten arbeiten eng und vertrauensvoll mit direkten Ansprechpartnern beim Bundesamt für Güterverkehr (BALM) zusammen. Dadurch wissen wir exakt, wie wir Ihren Antrag optimal vorbereiten und Sie auf dem Weg begleiten können.
Je genauer wir vorbereiten, desto schneller kann Ihr Antrag durch das BALM bearbeitet werden. So profitieren Sie von einer zügigen Bewilligung.
Webcast mit Jochen Saße, Geschäftsführer von easysub plus
Bis zu 80% Förderung für De-minimis-Investitionen – unbürokratisch und schnell
Was wird gefördert?
Fahrzeugbezogene Maßnahmen
- Navigationssysteme
- Fahrassistenzsysteme
- Partikelminderungssysteme
- Reifen
- Kühlboxen
- u.v.m.
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
- Telematik
- Umweltzertifizierungen
- Sicherheitszertifizierungen
- u.v.m.
Qualifizierung & Ausbildung
- Betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Fachliche Weiterbildung und Qualifizierung
Navigation
Kamerasysteme
Abbiegeassistent
Klimaanlagen / Standklimaanlagen
Aerodynamik
Standheizung
Ergonomische Bauteile
Telematik
Reifen
Schnittfeste Planen
Kühlgeräte
Diebstahlsicherung
+49 6171 277 55 71
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Wer wird gefördert?
Förderung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
- Förderfähige Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben.
- Das Unternehmen muss Eigentümer/in oder Halter/in von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen, schweren Nutzfahrzeug sein.
- Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.
Information zur Förderung des BALM im De-minimis- Förderprogramm
- Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz in Höhe von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der zum 01.12. des Vorjahres auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen.
- 33.000 € Zuwendungshöchstbetrag pro Jahr
- Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Förderfähig sind Maßnahmen, die spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.
- Abweichend hiervon müssen Miet-, Leasing- und Beratungsverträge spätestens innerhalb der fünf-Monats-Frist geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit und damit die Durchführung der Maßnahme darf auch über den Bewilligungszeitraum hinausgehen.
Vertragsunterlagen an easysub plus gesendet – und wie geht’s jetzt weiter?
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Nachdem wir Ihre eingegangenen Vertragsunterlagen geprüft und bearbeitet haben, übermitteln wir diese an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Kontrollformular
Sie erhalten von uns das Kontrollformular, das die ordnungsgemäße Weiterleitung Ihres Antrags an das BALM bestätigt.
Zuwendungsbescheid
Wir übersenden Ihnen den Zuwendungsbescheid. Ab sofort können Sie förderfähige Waren einkaufen. Bitte beachten Sie unbedingt den Bewilligungszeitraum! Wir prüfen gerne für Sie vorab Angebote und Förderfähigkeit.
Rechnungen und Zahlungsnachweise
Nachdem Sie Waren erworben haben, reichen Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise, die in der Summe mindestens 2.000 Euro erreichen an deminimis@easy-sub.de ein. Sie erhalten eine Zwischenauszahlung.
Abrechnungsbescheid
Sie erhalten einen Abrechnungsbescheid. Daraus entnehmen Sie bitten den Betrag, der Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Zudem informieren wir Sie über die noch verfügbare Summe.
Vier Wochen vor Fristablauf
Sie bekommen von uns – vier Wochen vor Fristablauf – eine Erinnerung und die Info, wie hoch Ihre noch verfügbar Restsumme ist. Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege schnellstmöglich, spätestens einen Tag vor Fristablauf, ein.
Endabrechnungsbescheid des BALM
Sie erhalten den Endabrechnungsbescheid des BALM. Mit dieser Information ist Ihre aktuelle Förderperiode offiziell beendet.
De-minimis Förderbeispiel
De-minimis fördert in Fuhrparks jedes Fahrzeug ab 7,5t mit einem Förderbetrag von 2.000 €. Die Förderung kann für Investitionen innerhalb des Unternehmen genutzt werden.
Fahrzeugbezogene Maßnahmen für LKW & Fuhrpark
Rückfahrkamera, Telematikboxen, AAS Abbiegeassistent, Navigation, Bordkühlschrank, Kühlbox, Fahrersitz, u.v.m
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung für Unternehmen
Software zur Tourenplanung, Telematiksysteme, Ortungssysteme, Navigationssoftware, Frachtenbörse, u.v.m.
Information zur Förderung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Förderfähige Ausbildung
- zum Berufskraftfahrer
Wie hoch ist die Förderung für Ausbildung?
Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 € über drei Jahre als Aufwendungen anerkannt.
Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (insgesamt 35.000 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (insgesamt 30.000 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (insgesamt 25.000 €)
Förderfähige Weiterbildung
- Vorbereitungslehrgänge
- Fahrsicherheit und -ökonomie
- Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr (z.B. für Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten)
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (z.B. Möbel- oder Schwergutbeförderung)
- Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr (z.B. Fortbildung zum geprüften Logistik- oder Kraftverkehrsmeister, Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung)
Wie hoch ist die Förderung für Weiterbildung?
Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (maximal 1.050 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (maximal 900 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (maximal 750 €)
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