ESG, CSR, NFRD, SFDR, CSRD, HGB, EnEfG …

Es könnte die Neuauflage eines bekannten Rap Songs sein. Tatsächlich aber geht es um die Abkürzungen, die Unternehmen begegnen, wenn sie sich mit dem Thema Berichtspflicht beschäftigen.

Mit diesem Blogbeitrag geben wir einen Überblick über die verschiedenen EU-Richtlinien und die in Deutschland geltende nationale Gesetzgebung. Dabei gehen wir genauer auf die Vorgaben und Verordnungen ein, welche die nichtfinanzielle Berichterstattung betreffen. Diese wird mit den neuen Richtlinien der Europäischen Union umfangreicher und Aspekte der Nachhaltigkeit rücken immer stärker in den Fokus.

Die Konzentration auf Nachhaltigkeitsaspekte entspricht der Zielsetzung der Europäischen Union. Im Jahr 2019 beschlossen die Mitgliedstaaten der EU, dass die europäische Wirtschaft bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral werden soll. Die Wirtschaft darf dann nur noch so viel Schadstoffe ausstoßen, wie die Natur binden kann. Damit dieses Ziel erreicht wird, gibt die Europäische Union Richtlinien vor und überprüft kontinuierlich die Entwicklung der neuen Standards. Die neue CSRD (Richtlinie) ist Ausdruck dieses Prozesses der Überprüfung, Anpassung und Korrektur. 

Die EU-Richtlinien

CSR, NFRD, und CSRD sind bedeutende europäische Regelwerke im Bereich der Unternehmensverantwortung und Berichterstattung. Gibt die EU eine neue Bestimmung vor, muss diese innerhalb einer vorgegebenen Frist von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden. Die CSR bildet in diesem Trio eine Ausnahme, da sie nicht verpflichtend ist. Die EU erkannte jedoch, dass die Vorgaben nicht die gewünschte Wirkung erzielten. Daher wurden nachfolgende Regelwerke als verpflichtende Richtlinie verfasst.

CSR

Die CSR ist eine Empfehlung der EU. Eine Übernahme in nationale Gesetzgebung wurde den Mitgliedstaaten der EU freigestellt. Die CSR soll Unternehmen motivieren, auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen und Maßnahmen einzuleiten, die über gesetzliche Vorgaben hinaus gehen. Von einigen Ländern wurden diese Anforderungen in die nationale Gesetzgebung übertragen. Auf nationaler Ebene können Vorgaben der „Corporate Social Responsibility“ (CSR) daher auch verpflichtend sein.

NFRD

Auf EU-Ebene gab bisher die „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) vor, welche Unternehmen berichtspflichtig sind und welche nichtfinanziellen Berichtspflichten zu erfüllen sind. Im Gegensatz zur CSR sind die Vorgaben der NFRD für Unternehmen verpflichtend. Die NFRD wurde 2014 von der Europäischen Union verabschiedet. Seit 2017 ist sie in der deutschen Gesetzgebung wirksam.

Sie gilt für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie Banken und Versicherungen. Die Berichtspflicht umfasst Umweltbelange, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption. 2024 wurde die NFRD durch die neue CSRD (Richtlinie) abgelöst.

CSRD

Am 5. Januar 2023 trat die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft. Die CSRD löst die NFRD ab. Innerhalb von 18 Monaten muss sie in nationale Gesetzgebung umgewandelt und angewendet werden.

Am 22.03.2024 wurde der Referentenentwurf zur Umwandlung der CSRD in deutsche Gesetzgebung präsentiert. Die Verabschiedung des Referentenentwurfes kann als Formsache betrachtet werden, bei der sich nur noch punktuelle Änderungen ergeben können. Die deutsche Gesetzgebung wird voraussichtlich bis Ende 2024 rechtskräftig.

Ab wann gilt die CSRD?

Die Berichtspflicht gemäß der CSRD gilt ab 2024. Denn auch wenn die neue Gesetzgebung in Deutschland erst 2025 in Kraft treten sollte, ist sie bereits für die Berichtspflicht des Vorjahres bindend.

Was ändert sich mit der CSRD?

Mit der CSRD wächst der Umfang der Berichtspflicht und der Kreis der Unternehmen, die berichtspflichtig sind, erheblich.

Welche Unternehmen unterliegen ab 2024 der Berichtspflicht?

Die Grenzwerte dafür, ab wann ein Unternehmen als „groß“ gilt, wurden neu bestimmt. Nach der neuen CSRD gilt ein Unternehmen in der EU als „groß“, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  1. Bilanzsumme: über 20 Millionen Euro.
  2. Nettoumsatzerlöse: über 40 Millionen Euro.
  3. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter: mehr als 250.

Erfüllt ein Unternehmen zwei dieser drei Kriterien, wird es als großes Unternehmen klassifiziert und ist vollumfänglich berichtspflichtig.

Börsennotierte Unternehmen sind unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter immer berichtspflichtig. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die börsennotiert sind, gelten jedoch vereinfachte Anforderungen der Berichtspflicht. Ferner müssen kleine und mittlere Unternehmen, welche börsennotiert sind, die neuen Vorgaben erst ab dem Geschäftsjahr 2026 erfüllen.

Die Anforderungen steigen

Die Anforderungen an Berichtsinhalte werden präzisiert und erweitert. Dazu zählen detailliertere und umfassendere Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten, einschließlich klimabezogener Informationen und deren Auswirkungen auf das Geschäftsmodell. Unternehmen sind verpflichtet, European Sustainability Reporting Standards zu verwenden. Diese definieren spezifische Anforderungen und Key Performance Indicators (KPIs). KPI’s sind Schlüsselkennzahlen. Durch ihre Anwendung wird die Beurteilung von erzielten Fortschritten vereinfacht, denn die Ergebnisse, die Unternehmen erzielen, sind auf der Grundlage einer einheitlichen Skalierung besser vergleichbar.

Doppelte Wesentlichkeit

Mit der CSRD wird die „Double Materiality“ eingeführt. Ins Deutsche wird diese mit doppelte Materialität oder doppelte Wesentlichkeit übersetzt.

Die doppelte Wesentlichkeit leitet Unternehmen dazu an, Nachhaltigkeitsaspekte immer aus zwei Perspektiven zu betrachten.

  1. Welche positiven und negativen Auswirkungen hat das unternehmerische Handeln auf Nachhaltigkeitsthemen?
  2. Welche Chancen und Risiken gehen von Nachhaltigkeitsthemen aus, wie können sie die finanzielle Lage des Unternehmens positiv oder negativ beeinflussen?

Ein Beispiel: Ein Unternehmen produziert Produkte, die mit fossilem Verbrenner betrieben werden. Zum einen beleuchtet die doppelte Wesentlichkeit die Auswirkungen der Produkte auf Nachhaltigkeitsaspekte. Zum anderen schließt der Bericht Auswirkungen mit ein, die Nachhaltigkeitsanforderungen auf das Unternehmen haben. Das Unternehmen stellt dar, welche Chancen ­(z. B. Erschließung neuer Märkte durch neue Produkte) und Risiken (z. B. finanzielle Belastungen) mit der Notwendigkeit, Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, verbunden sind.

Wesentlich ist ein Thema immer dann, wenn die Auswirkungen des Handelns auf Nachhaltigkeitsaspekte signifikant sind. Oder aber, wenn Chancen oder Risiken erkannt werden, welche durch Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen entstehen. Ist ein Thema wesentlich, muss das Unternehmen darüber berichten. Dabei müssen Unternehmen detaillierte Angaben machen, wie sie Chancen und Risiken identifizieren, bewerten und steuern.       

Veröffentlichungspflicht

Der Nachhaltigkeitsbericht soll in den Lagebericht mitaufgenommen werden. Ferner soll der Bericht in einem digitalen Format zur Einsicht bereitgestellt werden. Damit die Vergleichbarkeit der Berichte gewährleistet ist, muss das Format dem European Single Elektronik Format (ESEF) entsprechen.

Prüfung

Um die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen, sind Unternehmen darüber hinaus verpflichtet, diese von externen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Wie setzt Deutschland die CSRD in seine Gesetzgebung um?

Die Vorgaben der CSRD werden in Deutschland nicht durch ein Gesetz abgebildet, sondern fließen in eine Vielzahl von Verordnungen ein, die bereits regeln, welche Leistungen Unternehmen hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu erfüllen haben. Damit Sie auch hier den Überblick behalten, stellen wir Ihnen die wichtigsten Gesetzgebungen vor, welche die Berichtspflicht in Deutschland regeln.

Berichtspflicht in Deutschland

SFDR

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedsländern der EU gilt, ohne dass eine nationale Gesetzgebung notwendig ist. Die SFDR ist eine Offenlegungsverordnung. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ebenfalls eine EU-Verordnung, die unmittelbar in allen EU-Staaten wirksam ist, ohne dass es dafür eine nationale Gesetzgebung bedarf. Unternehmen müssen auf Grundlage der vorgegebenen Kriterien aufzeigen, wie nachhaltig sie wirtschaften und investieren. Das Klassifizierungssystem der EU-Taxonomie ermöglicht, das Handeln von Unternehmen vergleichbar zu bewerten.  

HGB

Das Handelsgesetzbuch ist das zentrale Gesetz für die finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Dazu zählen Finanzberichte, Lageberichte und Konzernabschlüsse. Bestimmte Großunternehmen müssen außerdem nichtfinanzielle Erklärungen gemäß der CSR-RUG erbringen.

CSR-RUG

Das Richtlinienumsetzungsgesetz setzt die Vorgaben der europäischen NFRD in nationales Recht um. Unternehmen sind bisher berichtspflichtig, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Unternehmen ist kapitalmarktorientiert, d. h. es werden Aktien oder andere Wertpapiere an einem organisierten Markt innerhalb der EU gehandelt.
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiter
  • Die Berichtspflicht gilt für große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (z. B. GmbH &Co. Kg).
  • Bestimmte große Kreditinstitute und Versicherungen sind unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung ebenfalls berichtspflichtig.

Gegenstand der Berichtspflicht sind Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Unternehmen sind verpflichtet, die Berichte zu veröffentlichen.

Da die CSRD die bisher geltende NFRD ersetzt, welche die Grundlage für das CSR-RUG bildet, wird es hier zu umfangreichen Änderungen der Gesetzgebung kommen. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird erheblich erweitert. Tiefe, Umfang und Form der Berichterstattung sowie Vorgaben zu Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten werden in weiten Teilen neu definiert. 

EDL-G

Das Energiedienstleistungsgesetz setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Große Unternehmen müssen regelmäßig Energieaudits durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten und regelmäßig darüber berichten.

EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz gilt für große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhtem Energieverbrauch. Ziel ist es, die Energieeffizienz dieser Unternehmen zu verbessern. Betroffene Unternehmen müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz identifizieren und Umsetzungspläne veröffentlichen. Ab einem jährlichen Energieverbrauch von 7,5 GWh sind Unternehmen, ungeachtet Ihrer Größe, zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (z. B.ISO 50001, ISO 140001, EMAS) verpflichtet.

Was gilt für Ihr Unternehmen?

Ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, können wir Ihnen, auch wenn es in Grenzbereichen von Bestimmungen liegt, nach einer Überprüfung genau sagen. Unsere zertifizierten Energieberater sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder erstellen das für Ihr Unternehmen passende Energieaudit nach DIN EN 16247.

Die Erstellung des Energieaudits fördert der Staat bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit 50 % Kostenübernahme. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro. Das Energieaudit liefert einen wichtigen Bestandteil der Datenlage, die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Berichtspflicht benötigen. Mit der neuen CSRD-Richtlinie erweitert sich der Kreis dieser Unternehmen erheblich. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Sie möchten einen Transformationsplan für Ihr Unternehmen entwickeln lassen? Auch dieser wird vom Staat gefördert. Bei kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt der Staat 60 % der Kosten – ist das Unternehmen Mitglied des Netzwerkes IEEK, sogar 70 %. Großunternehmen werden mit 40 % gefördert – Mitglieder des Netzwerkes IEEK mit 50 %. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro, im Falle der Mitgliedschaft im Netzwerk IEEK steigt der maximale Zuschuss auf 90.000 Euro. Ist hier auch ein Energieaudit enthalten? Ja, das Energieaudit mit Standorterhebung in Anlehnung an DIN EN 16247 ist fester Bestandteil des Transformationsplans. Ein von uns für Sie erstellter Transformationsplan erfüllt alle Anforderungen der Berichtspflicht gemäß der neuen CSRD. Auch die  Wesentlichkeitsanalyse ist Bestandteil dieser Berichtspflicht. Unternehmen sind dann im nächsten Schritt verpflichtet, diese Analyse durch externe Spezialisten prüfen zu lassen. Da diese Experten in Deutschland bereits stark gebucht sind, ist es für Unternehmen häufig schwierig, den Berichtspflichten zeitnah nachzukommen. Auch an dieser Stelle können wir passend unterstützen, da die entsprechenden Wirtschaftsprüfer mit uns und unseren Partnern kooperieren.

Über easysub plus

Über 4.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.300 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 23 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

Weitere Blogbeiträge