Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Auswirkungen auf BAFA-Förderprogramme

UPDATE!

Aktuell liegt uns seit dem 04.12.2023 die Information vor, dass derzeit keine Anträge für die Förderprogramme der EEW gestellt werden können. Sofern Sie keine Bestätigung zur Antragsstellung erhalten haben, darf Ihre Maßnahme vorerst nicht umgesetzt werden, da dies zum Ausschluss der Förderung führt. Aktuell können wir nicht einschätzen, wann eine Antragstellung wieder möglich sein wird. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden wir mit Ihnen in Kontakt treten. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, Ihre Projektplanung fortzusetzen, damit wir Ihren Antrag stellen können, sobald dies wieder möglich.

Weitere Informationen auf der BAFA-Website

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich auch auf die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden. Das BAFA hat hierzu Stellung genommen:

 

  • Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
  • Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Zur Pressemitteilung des BAFA: 

Wichtig zu wissen:

Weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch die Haushaltssperre selbst führen unmittelbar zu einem „Auslaufen“ des Förderprogramms oder auch zum Ablehnen der aktuellen Anträge. Bezogen auf die offiziellen Pressemitteilungen des Fördergebers liegt es nahe, dass keine signifikanten langfristigen Einflüsse auf das Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ zu erwarten sind. Weiterhin dürfen alle Unternehmen, die noch in diesem Jahr den Antrag stellen, auch unmittelbar danach auf eigenes finanzielles Risiko die Bestellung platzieren.

Fazit:

Wir erwarten zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Haushaltsthematik bis zum Jahreswechsel geklärt sein wird. Eine Fördermittelzusage wird voraussichtlich also nur ein wenig länger dauern als gewohnt. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an – unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihrem Antrag oder Ihrem förderfähigen Investitionsvorhaben – 06171 277 55 00 oder stellen Sie uns eine Kontaktanfrage.

Über easysub plus

Über 3.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.700 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 19,5 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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