BAFA-Förderung 2024 – die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Beim Produzieren Energie und Kosten sparen – das Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ ist eines der wichtigsten Förderprogramme in Deutschland, um Unternehmen den Einstieg in mehr Energieeffizienz und klimafreundliche Technologien zu erleichtern.

Zum 15.02.2024 hat der Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Richtlinie novelliert.

BAFA-Förderung 2024: Was Sie jetzt wissen müssen

Damit können ab sofort wieder Anträge für alle Module dieses Programms gestellt werden.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung 2024. So finden Sie heraus, was Sie jetzt wissen müssen, um Ihre Investitionen optimal fördern lassen zu können:

  1. Was sind die Schwerpunkte der Veränderungen?

Bereits zum Jahreswechsel hatte das BAFA den vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus den Programmen herausgenommen. Um den Antragstellern aber dennoch ein zeitlich gestrafftes Verfahren bieten zu können, wurde nun die Förderung von Standardtechnologien im Modul 4 pragmatisch novelliert.

Außerdem sind Maßnahmen nicht mehr förderfähig, wenn sie über Leasing oder Mietkauf abgewickelt werden.

 

  1. Was sind die neuen Rahmenbedingungen für die neue Fördermöglichkeit für Standardtechnologien?

Das Modul 4 der BAFA-Förderung 2024 enthält nun verschiedene Bausteine. Für Standardtechnologie ist dies die sogenannte Basisförderung. Diese deckt z.B. Elektrostapler, Werkzeugmaschinen und andere häufig beantragte Technologien ab.

Das wichtige Förderkriterium ist eine Endenergieersparnis von mindestens 15%, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht und belegt werden muss. Diese Energieeinsparung wird im Rahmen der Antragstellung von unseren Energieberatern errechnet und bestätigt.

Über die Basisförderung werden die Investitionskosten im Mittelstand bezuschusst: Die neuen Förderquoten betragen 10 % für mittlere und 15 % für kleine Unternehmen.

 

  1. Was bedeutet das für die Antragsteller?

Die pragmatischere Herangehensweise soll es dem Fördergeber ermöglichen, die Anträge, bspw. für Elektrostapler, schneller zu bearbeiten. Allerdings führt diese schnelle Bearbeitung nun zu geringeren Förderquoten. Es sind noch 10 % für mittlere und 15 % für kleine Unternehmen möglich; große Unternehmen und/oder Zusatzbeschaffungen von Standardtechnologien werden künftig über den Förderwettbewerb dargestellt. Mehr Informationen unter Punkt 9.

Eine weitere Neuerung ist, dass im Modul der Basisförderung nur noch Ersatzinvestitionen bezuschusst werden. Es ist jeweils erforderlich, ein vorhandenes Bestandsgerät zu ersetzen.

 

  1. Welche Voraussetzungen gelten für den Austausch von Geräten in der Basisförderung?
  • Das Bestandsgerät muss seit mehr als 5 Jahren im Besitz des Antragstellers sein.
  • Im Rahmen des Austauschs muss das Gerät das Anlagevermögen verlassen; entweder durch Verkauf oder Verschrottung.
  • Es gibt keine strikten Anforderungen mehr an die Vergleichbarkeit des Systemnutzens und der Tonnage.
  • Die Nutzung als Redundanzgerät ist nicht mehr gestattet.

 

  1. Stichwort Schubmaststapler: Wenn ein Elektrostapler als Ersatzgerät zulässig ist, sind dadurch dann nicht auch Schubmaststapler wieder förderfähig?

Sofern eine Endenergieeinsparung nachgewiesen werden kann, spielen weder der Energieträger noch der Systemnutzen oder die Tonnage eine große Rolle. Es ist jedoch wichtig, dass das neue Gerät nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Eine erhebliche Energieeinsparung bei stark unterschiedlichen Tonnagen zu erzielen, könnte jedoch herausfordernd sein. Welche konkreten Einschränkungen hier bestehen werden, wird sich kurzfristig zeigen.

 

  1. Dauert es wirklich nur 2 Wochen bis zum Zuwendungsbescheid?

Die zweiwöchige Frist ist das neue Servicelevel, das ab sofort vom BAFA für die Bearbeitungszeit vorgesehen ist.

 

  1. Gibt es andere Fördermöglichkeiten neben der Basisförderung?

Investitionen, die nicht unter die vom BAFA vorgesehenen Standardtechnologien fallen, können im Rahmen der Premiumförderung abgebildet werden. Diese ähnelt dem bisherigen BAFA Modul 4, jedoch können hier keine Anträge für Standardtechnologien, bspw. Elektrostapler, gestellt werden.

 

  1. Gibt es weiterhin die „Abwrackprämie“ für kleine Unternehmen bei Verschrottung eines fossilen Geräts?

Ja, dieses Modul existiert weiterhin und ergänzt die Basis- und Premiumförderung.

Zusätzlich ist es nun möglich, das fossile Bestandsgerät beim „Abwracken“ zu verkaufen. Der Verkaufserlös muss auch hier vom Kaufpreis des Neugeräts abgezogen werden.

 

9. Bestehen für große Unternehmen und/oder zusätzliche Anschaffungen noch Fördermöglichkeiten?

Ja, alle Investitionsvorhaben von großen Unternehmen, die eigentlich laut Listung unter die Basisförderung fallen, dürfen am sogenannten Förderwettbewerb teilnehmen. Das Modul Basisförderung ist ja, wie oben beschrieben, nicht für große Unternehmen zugänglich.

 

  1. Was ist der Förderwettbewerb?

Beim Förderwettbewerb bewerben sich Unternehmen konkret um eine Förderung. Unsere Energieberater reichen dazu wie gewohnt ein Energiesparkonzept ein. Das antragstellende Unternehmen entscheidet dabei selbst, welche Förderhöhe erwartet wird. Werden die Fördersummen zu hoch angesetzt, führt dies zur Ablehnung des Antrags. Eine erneute Teilnahme am Wettbewerb mit ggf. angepasstem Konzept ist jedoch in der nächsten Runde wieder möglich.

Über easysub plus

Über 4.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.300 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 23 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

Weitere Blogbeiträge